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Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit - Erteilung am Standort LEA, Friedrich-Krause-Ufer
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Kontakt
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Friedrich-Krause-Ufer
- Friedrich-Krause-Ufer 24 , 13353 Berlin
- Tel.: (030) 90269-4000
- Fax: -
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
-
U Amrumer Str.
- U9
-
S+U Westhafen
- U9
-
U Amrumer Str.
-
Bus
-
Quitzowstr.
- 123
- M27
-
Perleberger Brücke
- 123
- 142
- M27
- N40
-
Quitzowstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.
- Fotoautomat und Kopierer (kostenpflichtig) im Kassenbereich (Haus A, 1. Etage) vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit - Erteilung
Eine Aufenthaltserlaubnis kann für eine freiberufliche Tätigkeit erteilt werden, wenn von ihr positive ökonomische oder kulturelle Auswirkungen zu erwarten sind.
Zu freiberuflichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel Künstler, Schriftsteller, Sprachlehrer und selbstständig berufstätige Ärzte, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher oder Architekten.
Zu freiberuflichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel Künstler, Schriftsteller, Sprachlehrer und selbstständig berufstätige Ärzte, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Dolmetscher oder Architekten.
Voraussetzungen
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Freiberufliche Tätigkeit
Es muss sich um eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeit nach § 18 Abs.1 des Einkommensteuergesetzes handeln (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“). -
Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
Für das Jahr 2024 gilt Folgendes:
Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres
- entweder über eine monatliche Rente von 1.503,34 Euro (für mindestens 12 Jahre)
- oder ein Vermögen von 216.481,00 Euro
Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen:
Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Türkei und Vereinigte Staaten von Amerika
Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist allerdings immer eine angemessene Altersversorgung nachzuweisen - unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit. - Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache mit Termin
Erforderliche Unterlagen
-
Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels"
Nur bei erstmaliger Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich - Gültiger Pass
-
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund -
Ertragsvorschau
siehe Abschnitt "Formulare" -
Bei Künstlern und Sprachlehrern: Nachweise sonstiger regelmäßiger Einkünfte
z.B. eigenes Vermögen, regelmäßige Überweisungen unterhaltspflichtiger Eltern, Abgabe einer Verpflichtungserklärung eines solventen Dritten -
Wenn Sie auf Honorarbasis tätig werden wollen: Absichtserklärungen („Letter of intent“) zur Zusammenarbeit
Vorlage von mindestens 2 Absichtserklärungen (mit Angaben zu Art und Umfang und Beschreibung der Tätigkeit - Honorarverträge
-
Lebenslauf / Curriculum vitae
Beruflicher Werdegang, Qualifikationsnachweise, Studienabschlüsse, Berufsabschlüsse, Diplome, Referenzen/Förderer -
Berufserlaubnis
sofern für die freiberufliche Tätigkeit eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Anwaltszulassung (im Original) -
Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen"). -
Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
im Original -
Wohnkosten
Nachweise über die monatlichen Mietkosten (z.B. per aktuellem Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie; jeweils im Original -
Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:
- ein Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
- eigenes Vermögen
- erworbene Rentenanwartschaften oder
- Betriebsvermögen
-
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
- Ertragsvorschau
Gebühren
- 100,00 Euro
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.
Weiterführende Informationen
Download
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