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Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Inhabern einer Blauen Karte EU am Standort LEA, Keplerstr.
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Kontakt
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Keplerstr.
- Keplerstraße 2 , 10589 Berlin
-
PostanschriftFriedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
- Tel.: 90269-4000
- Fax: -
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
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08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
-
09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Mierendorffplatz
- N7
- M27
-
Keplerstr.
- M27
- N7
-
U Mierendorffplatz
-
Regionalbahn
-
S+U Jungfernheide Bhf
- RE4
- RB21
- RB10
- RB14
- RE8
- RE2
-
S+U Jungfernheide Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung,
Friedrich-Krause-Ufer 24,
13353 Berlin.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Gebühren-Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.
- Fotoautomat im Erdgeschoss vorhanden. Fotos kosten 5 Euro. Bitte passend bar mit Münzen oder 5- Euro-Schein zahlen (am Fotoautomat kein Wechselgeld oder Kartenzahlung möglich).
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Inhabern einer Blauen Karte EU
Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familien-Nachzug
Wichtiger Hinweis:
Ihr Familienangehöriger, mit dem Sie in Berlin leben wollen, besitzt keine Blaue Karte EU, sondern
- für Ehegatten,
- gleichgeschlechtliche Lebenspartner
- oder minderjährige Kinder
Wichtiger Hinweis:
Ihr Familienangehöriger, mit dem Sie in Berlin leben wollen, besitzt keine Blaue Karte EU, sondern
- eine Aufenthaltserlaubnis
- einen unbefristeten Aufenthaltstitel oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit?
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz in Berlin
Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus. -
Gemeinsame persönliche Vorsprache
Den Antrag können Sie nur bei uns vor Ort am Standort Keplerstraße stellen. Bitte buchen Sie dazu möglichst einen Termin. -
Familiäre Lebensgemeinschaft
Sie wohnen in Berlin in einer gemeinsamen Wohnung.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrags-Formular (vollständig ausgefüllt)
Bitte füllen Sie ein Formular aus für jede Person, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte.
(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) - Gültiger Pass
-
Aktuelles, biometrisches Passfoto
Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. -
Für den Nachzug zu Ihrem Ehegatten: Heiratsurkunde
(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) -
Für den Nachzug zu Ihrem Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde
(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) -
Für den Nachzug von Kindern: Geburtsurkunden
(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) -
Unter Umständen: Nachweis über das Sorgerecht
Falls Sie zu einem Elternteil nach Berlin kommen wollen und der andere Elternteil nicht in Deutschland lebt. (nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) -
Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation. - Mietvertrag mit Nachweis der aktuellen Miethöhe
-
Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert.
Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu lesen Sie bitte das Merkblatt im Abschnitt „Formulare“. -
Nachweise zum Lebensunterhalt der Familie
- Arbeitsvertrag
- aktuelle Arbeitsbescheinigung
- die letzten 6 Lohnabrechnungen
-
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
- Merkblatt zum erforderlichen Krankenversicherungsschutz
Gebühren
Für die erste Erteilung der Aufenthaltserlaubnis:
- 100,00 Euro: Erwachsene
- 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
- 93,00 Euro: Erwachsene
- 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.
Weiterführende Informationen
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner von Ausländern und weiteren Familienangehörigen (allgemein)
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Fachkräften, Studierenden, Auszubildenden, Wissenschaftlern und Lehrkräften
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von deutschen Staatsangehörigen
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von subsidiär Schutzberechtigten
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung in Anspruch genommen werden.
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Verwandte Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und Kinder von Fachkräften, Studierenden, Auszubildenden, Wissenschaftlern und Lehrkräften
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von deutschen Staatsangehörigen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-pair
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Gastwissenschaftler oder wissenschaftliches Personal