Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft zweier gleichgeschlechtlicher Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Lebenspartnerschaftsregisters eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen lassen. Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft tatsächlich begründet wurde und das die Lebenspartnerschaft einst beurkundet hat.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält folgende Angaben:
  • Tag und Ort der der Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Familienname, Geburtsname und Vorname(n) beider Lebenspartner/-innen – jeweils vor und nach der Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Tag und Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigten Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Das können Sie online erledigen oder persönlich vor Ort.
  • Den Online-Antrag können Sie nur nutzen, wenn Ihnen das zuständige Standesamt bekannt ist.
2. Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist und Sie als Ereignisort lediglich Berlin angeben können, dann geben Sie zunächst online eine Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamtes in Auftrag und stellen anschließend den Antrag auf Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde.
  • Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro betragen, dies richtet sich nach dem Aufwand der Suche.
  • Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern und Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche.
  • Stellen Sie anschließend einen Antrag auf Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigten Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister - online oder persönlich vor Ort.
Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Neben der deutschen Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister bestellen. Sie enthält, außer den Angaben zur Begründung der Lebenspartnerschaft und den Angaben zu den Lebenspartnern / Lebenspartnerinnen, auch spätere Änderungen, wie etwa die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder Namensänderungen.

Hinweis
Eine mehrsprachige / internationale Lebenspartnerschaftsurkunde gibt es nicht. Sollten Sie die Urkunde in einer anderen Sprache benötigen, so müssten Sie die deutsche Urkunde übersetzen lassen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Die Lebenspartnerschaft wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft begründet wurde, bereits beurkundet.
  • Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
    Die Urkunde kann beantragt werden von:
    • beiden Lebenspartnern / Lebenspartnerinnen
    • einer Person, die in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
    • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Personen, die über eine Vollmacht verfügen
  • Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist: Ermittlung des zuständigen Standesamtes (Lebenspartnerschaft)
    (unter "Formulare")
    kostenpflichtig
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    Sollten Sie die elektronische Bezahlmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, ist auch eine Überweisung möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
    • Diese können Sie entweder online oder persönlich vor Ort beantragen.
    • Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt sind (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder): Verwandtschaftsnachweis
    zum Beispiel: Geburtsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Wenn Sie nicht in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt sind: Nachweis eines rechtlichen Interesses
    zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug
  • Wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen:Vollmacht
    Vorlage der Vollmacht
  • Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Lebenspartnerschaft)
    Bitte geben Sie zunächst eine Ermittlung des zuständigen Berliner Bezirksstandesamtes in Auftrag und stellen anschließend den Antrag auf Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde.

Gebühren

  • 12,00 Euro: Lebenspartnerschaftsurkunde deutsch
  • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 20,00 bis 80,00 Euro abhängig vom Suchaufwand: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Lebenspartnerschaft)

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt:
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft tatsächlich begründet wurde (unabhängig vom Wohnsitz und vom Ort der Anmeldung der Lebenspartnerschaft). Sollte Ihnen lediglich der Begründungsort "Berlin" bekannt sein, können Sie kostenpflichtig eine Ermittlung des zuständigen Standesamtes beauftragen.

Für Sie zuständig

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