Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen am Standort Standesamt Spandau

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zur Beachtung!
Im Standesamt Spandau finden keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Behördenrufnummer 115.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
Öffnungszeiten
9:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Sterberegister
9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
9:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Sterberegister
9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
geschlossen
Sterberegister
9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Sterberegister
14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft zweier gleichgeschlechtlicher Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Lebenspartnerschaftsregisters eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen lassen. Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft tatsächlich begründet wurde und das die Lebenspartnerschaft einst beurkundet hat.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält folgende Angaben:
- Tag und Ort der der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Familienname, Geburtsname und Vorname(n) beider Lebenspartner/-innen – jeweils vor und nach der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Tag und Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Religionszugehörigkeit (optional)
Neben der deutschen Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister bestellen. Sie enthält, außer den Angaben zur Begründung der Lebenspartnerschaft und den Angaben zu den Lebenspartnern / Lebenspartnerinnen, auch spätere Änderungen, wie etwa die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder Namensänderungen.
Hinweis
Eine mehrsprachige / internationale Lebenspartnerschaftsurkunde gibt es nicht. Sollten Sie die Urkunde in einer anderen Sprache benötigen, so müssten Sie die deutsche Urkunde übersetzen lassen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Die Lebenspartnerschaft wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft begründet wurde, bereits beurkundet.
-
Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
Die Urkunde kann beantragt werden von:
- beiden Lebenspartnern / Lebenspartnerinnen
- einer Person, die in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
- Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Personen, die über eine Vollmacht verfügen
-
Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Giropay
Erforderliche Unterlagen
-
Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister beantragen
Online möglich oder persönlich vor Ort
- Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
-
ggf. Suche nach dem zuständigen Standesamt (Beauftragung eines Berlinumlaufs)
(unter "Formulare")
Sollte Ihnen lediglich der Geburtsort "Berlin" bekannt sein, so können Sie einen zentralen Berlinumlauf in allen Bezirken in Auftrag geben. Für einen Berlinumlauf sind keine Unterlagen erforderlich. - Personalausweis oder Reisepass
-
ggf. Verwandtschaftsnachweis
wie zum Beispiel: Geburtsurkunde
-
ggf. Nachweis des berechtigten Interesses
wie zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug
-
ggf. Vollmacht
wenn die Urkunde für eine andere Person beantragt wird
Gebühren
- 12,00 Euro: Lebenspartnerschaftsurkunde deutsch
- 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
- 20,00 bis 80,00 Euro: Berlinumlauf, abhängig vom Suchaufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt:
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft tatsächlich begründet wurde (unabhängig vom Wohnsitz und vom Ort der Anmeldung der Lebenspartnerschaft). Sollte Ihnen lediglich der Begründungsort "Berlin" bekannt sein, können Sie einen Berlinumlauf beauftragen.
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Standesamt Spandau
Nahverkehr
S-Bahn S5
U-Bahn U7 Rathaus Spandau
Bus 130, M32, X33, 134, 135, 136, M45, 236, 237, 337, M37, 638, 639, 671