Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
(vom 07.01.2021)
Wegen der andauernden Pandemie ist eine persönliche Vorsprache im Standesamt nur mit Termin möglich. Wir bitten Sie, Ihre Anliegen vorrangig schriftlich zu erledigen.
- Terminvereinbarung und Nachfragen
Sie erreichen das Standesamt zur telefonischen Terminvereinbarung oder für Nachfragen unter der Telefonnummer (030) 90293-2177 wie folgt:
Montag und Dienstag: 9:00 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 15:00 bis 17:00 Uhr
- Geburtsurkunden - Erstbeurkundung
Die Zusendung von Geburtsurkunden für die Erstbeurkundung Neugeborener erfolgt ausschließlich auf dem Postweg. Gegebenenfalls erforderliche Rücksprachen zur Bearbeitung, z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen, erfolgen ausschließlich telefonisch oder per Post.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen den Postweg. Zusätzlich können Sie Montag und Mittwoch in der Zeit von 15:00 bis 16:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 9:00 bis 10:00 Uhr im Wartebereich des Bürgeramtes Helle Mitte Anträge und Unterlagen für das Standesamt einreichen. Die Bearbeitung erfolgt schriftlich.
Eheschließungen finden wegen der andauernden Pandemie weiterhin nur mit einem Minimum an Personen – Brautpaar und maximal 3 weitere Personen – statt.
Sonstige Nachfragen können Sie auch per E-Mail an das Standesamt unter
standesamt@ba-mh.berlin.de richten.
Öffnungszeiten
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
12:00 - 12:30 Uhr (nur für Bestatter)
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
12:00 - 12:30 Uhr (nur für Bestatter)
Donnerstag
10:30 - 12:00 Uhr (nur für die Erstbeurkundung von Geburten)
12:00 - 12:30 Uhr (nur für Bestatter)
14:00 - 18:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Urkunde - Ausstellung - Lebenspartnerschafturkunden
Sie benötigen einen Nachweis über eine eingetragene Lebenspartnerschaft.
Das Standesamt bietet hierfür verschiedene Dokumente an:
- Lebenspartnerschaftsurkunde deutsch
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Voraussetzungen
-
Zuständig ist das Standesamt des Bezirks, in dem die Lebenspartnerschaft begründet / registriert wurde.
-
Beantragen können Sie die Urkunden
• für sich selbst
• wenn Sie in gerader Linie mit der Person verwandt sind (Eltern, Kinder, Großeltern,
Enkelkinder …)
• Lebenspartnerin/Lebenspartner
• als Bruder / Schwester
• wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde haben. (Bei Fragen
hierzu rufen Sie bitte im Standesamt an).
-
Anfordern können Sie die Urkunden
• persönlich oder in Vertretung mit Vollmacht
im Standesamt während der Öffnungszeiten
• per Post, per Fax
Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
-
Vorzulegen sind:
In jedem Fall:
• Personalausweis oder Reisepass
Zusätzlich als Nachweis Ihrer Verwandtschaft:
• Geburtsurkunde
Zusätzlich als Nachweis des „berechtigten Interesses“, zum Beispiel:
• Erbschein
• Grundbuchauszug
Zusätzlich, wenn die Urkunde für eine andere Person beantragt wird
• Vollmacht der antragsberechtigten Person
Gebühren
- Lebenspartnerschaftsurkunde deutsch 12,00 Euro
- beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister 12,00 Euro
- jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt in dem die Begründung der Lebenspartnerschaft / Registrierung erfolgt ist.