Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen am Standort Standesamt Marzahn-Hellersdorf

Öffnungszeiten
11:30 - 12:15 Uhr (nur für Bestatter)
11:30 - 12:15 Uhr (nur für Bestatter)
14:00 - 16:30 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Sonstige Hinweise zum Standort
Allgemeine Information:
- Geburtsurkunden - Erstbeurkundung
- Eheschließungen
- Sonstige Nachfragen
montags und donnerstags jeweils von 9:00 bis 10:00 Uhr.
Sie können Nachfragen auch per E-Mail an das Standesamt unter standesamt@ba-mh.berlin.de richten.
Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
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Bei der Online-Urkundenbestellung ist zwischen dem 20.04. und dem 05.05.2022 ein technischer Fehler aufgetreten. Trotz erfolgreicher Bezahlung ist die Bestellung beim Standesamt nicht eingegangen und die Urkunde konnte nicht ausgestellt werden. Der Fehler wurde behoben.
Wenn Sie
- in dem betreffenden Zeitraum
- eine Urkunde online bestellt, bezahlt und
- diese noch nicht erhalten haben,
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Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft zweier gleichgeschlechtlicher Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Lebenspartnerschaftsregisters eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen lassen. Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft tatsächlich begründet wurde und das die Lebenspartnerschaft einst beurkundet hat.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält folgende Angaben:
- Tag und Ort der der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Familienname, Geburtsname und Vorname(n) beider Lebenspartner/-innen – jeweils vor und nach der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Tag und Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Religionszugehörigkeit (optional)
Neben der deutschen Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister bestellen. Sie enthält, außer den Angaben zur Begründung der Lebenspartnerschaft und den Angaben zu den Lebenspartnern / Lebenspartnerinnen, auch spätere Änderungen, wie etwa die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder Namensänderungen.
Hinweis
Eine mehrsprachige / internationale Lebenspartnerschaftsurkunde gibt es nicht. Sollten Sie die Urkunde in einer anderen Sprache benötigen, so müssten Sie die deutsche Urkunde übersetzen lassen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Die Lebenspartnerschaft wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft begründet wurde, bereits beurkundet.
-
Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
Die Urkunde kann beantragt werden von:
- beiden Lebenspartnern / Lebenspartnerinnen
- einer Person, die in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
- Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Personen, die über eine Vollmacht verfügen
Erforderliche Unterlagen
-
Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister beantragen
Online möglich oder persönlich vor Ort
- Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
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ggf. Suche nach dem zuständigen Standesamt (Beauftragung eines Berlinumlaufs)
(unter "Formulare")
Sollte Ihnen lediglich der Geburtsort "Berlin" bekannt sein, so können Sie einen zentralen Berlinumlauf in allen Bezirken in Auftrag geben. Für einen Berlinumlauf sind keine Unterlagen erforderlich. - Personalausweis oder Reisepass
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ggf. Verwandtschaftsnachweis
wie zum Beispiel: Geburtsurkunde
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ggf. Nachweis des berechtigten Interesses
wie zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug
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ggf. Vollmacht
wenn die Urkunde für eine andere Person beantragt wird
Gebühren
- 12,00 Euro: Lebenspartnerschaftsurkunde deutsch
- 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
- 20,00 bis 80,00 Euro: Berlinumlauf, abhängig vom Suchaufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt:
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft tatsächlich begründet wurde (unabhängig vom Wohnsitz und vom Ort der Anmeldung der Lebenspartnerschaft). Sollte Ihnen lediglich der Begründungsort "Berlin" bekannt sein, können Sie einen Berlinumlauf beauftragen.
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Standesamt Marzahn-Hellersdorf
Nahverkehr
U-Bahn U Hellersdorf: U5
Bus Stendaler Str./Quedlinburger Str.: X54, 195
Tram Stendaler Str./Quedlinburger Str.: 18, M6