Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen am Standort Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch

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Kontakt

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Lange Schlangen und volle Wartezimmer wollen wir Ihnen nicht zumuten.

Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.

Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.

Am einfachsten wenden Sie sich gleich an den entsprechenden Bereich.

Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642

Telefonsprechzeiten:

Montag 08:30-12:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 15:00-18:00 Uhr

Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.

Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.

E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

Verkehrsanbindungen

Bus
  • U Richard-Wagner-Platz: M45
U-Bahn
  • U Richard-Wagner-Platz: U7

Sonstige Hinweise zum Standort

Der Bereich Heiratsbuch befindet sich im 1. OG.
Aus Gründen des Denkmalschutzes existiert kein Fahrstuhl.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft zweier gleichgeschlechtlicher Menschen. Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie nur bei dem Standesamt, in dem Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, weil dort das Lebenspartnerschaftsregister geführt wird. Sie haben die Möglichkeit, eine kostenlose Lebenspartnerschaftsurkunde nur für Sozialversicherungszwecke zu beantragen: Dazu zählen Leistungen wie z.B. das Bürgergeld und für Zwecke der Rentenversicherung.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält folgende Angaben:
  • Tag und Ort der der Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Familienname, Geburtsname und Vorname(n) beider Lebenspartner/-innen – jeweils vor und nach der Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Tag und Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft
Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Neben der deutschen Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister bestellen. Sie enthält, außer den Angaben zur Begründung der Lebenspartnerschaft und den Angaben zu den Lebenspartnern / Lebenspartnerinnen, auch spätere Änderungen, wie etwa die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder Namensänderungen.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Das können Sie online oder persönlich vor Ort erledigen.

2. Wenn Sie nicht wissen, in welchem Standesamt die Lebenspartnerschaft registriert wurde, müssen Sie zunächst die Ermittlung des zuständigen Standesamtes online beauftragen.
  • Die Suchgebühr kann zwischen 20-80 Euro kosten.
  • Die Suche nach dem Standesamt kann bis zu 8 Monate dauern und Sie erhalten danach eine Mitteilung über das Ergebnis der Suche. Anschließend können Sie den Antrag online oder persönlich vor Ort stellen.
3. Für die Online-Antragstellung öffnen Sie den Online-Dienst und geben Sie die angeforderten Daten über die Person ein, für die Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen.

4. Wählen Sie aus, welche Art von Urkunde Sie brauchen, wie viele und für welchen Zweck.

5. Bezahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren oder Sie erhalten im Nachgang einen Gebührenbescheid per Post.

6. Das zuständige Standesamt prüft Ihre Unterlagen.

7. Anschließend erhalten Sie die gewünschten Urkunden per Post.

Hinweis
Eine mehrsprachige / internationale Lebenspartnerschaftsurkunde gibt es nicht. Sollten Sie die Urkunde in einer anderen Sprache benötigen, so müssten Sie die deutsche Urkunde übersetzen lassen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Die Lebenspartnerschaft wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft begründet wurde, bereits beurkundet.
  • Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
    Die Urkunde kann beantragt werden von:
    • beiden Lebenspartnern / Lebenspartnerinnen
    • einer Person, die in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
    • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Personen, die über eine Vollmacht verfügen
  • Wenn Ihnen das zuständige Standesamt nicht bekannt ist: Ermittlung des zuständigen Standesamtes (Lebenspartnerschaft)
    Nur online möglich und kostenpflichtig.
  • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
    • Zahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren per Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Sie können alternativ per Überweisung bezahlen. Sie erhalten dann einen Gebührenbescheid per Post.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
    Diese können Sie entweder online oder persönlich vor Ort beantragen.
    • Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
  • Für die Antragstellung vor Ort: Identitätsnachweis
    Personalausweis oder Reisepass
  • Für die Antragstellung vor Ort: Verwandtschaftsnachweis (wenn Sie verwandt sind)
    Sind Sie in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder), benötigen Sie einen Verwandtschaftsnachweis: z. B. Geburtsurkunde Lebenspartnerschaftsurkunde.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Nachweis eines rechtlichen Interesses (wenn Sie nicht verwandt sind)
    Sie Sie nicht in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt, benötigen Sie den Nachweis eines rechtlichen Interesses: z. B. Erbschein oder Grundbuchauszug.
  • Für die Antragstellung vor Ort: Vollmacht (wenn Sie die Urkunde für eine andere Person beantragen)

Gebühren

  • keine: Lebenspartnerschaftsurkunde für Sozialversicherungszwecke
  • 12,00 Euro: Lebenspartnerschaftsurkunde (deutsch)
  • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 20,00 bis 80,00 Euro abhängig vom Suchaufwand: Ermittlung des zuständigen Standesamtes in Berlin (Lebenspartnerschaft)

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft tatsächlich begründet wurde (unabhängig vom Wohnsitz und vom Ort der Anmeldung der Lebenspartnerschaft). Sollte Ihnen lediglich der Begründungsort "Berlin" bekannt sein, können Sie kostenpflichtig eine Ermittlung des zuständigen Standesamtes beauftragen.

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