Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen am Standort Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Urkundenstelle und Sterberegister

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Notdienstregelung
Aktualisierung vom 14.04.2022
Zur Sicherstellung der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes gelten auf Anordnung des Bezirksamtes ab dem 01.04.2022 die folgenden Regelungen:
Bis auf Weiteres gilt die Pandemie Notdienstregelung. Der Präsenzbetrieb ist in den Verwaltungen nur im betriebsnotwendigen Rahmen vorzunehmen. Der Publikumsverkehr wird weiterhin auf das Unerlässliche beschränkt.
In den bezirklichen Bürodienstgebäuden gilt aus Gründen des Arbeitsschutzes weiterhin die Maskenpflicht für Besuchende und Mitarbeitende.
Durch diese bezirklichen Festlegungen sind wir weiterhin gehalten, die Rahmenbedingungen für Eheschließungen anzupassen:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind neben den Eheschließenden maximal sechs weitere Personen (ggfs. ein zwingend notwendiger Dolmetscher, Kinder, Eltern, Gäste, Trauzeugen oder Fotograf) zur Zeremonie zugelassen. Es obliegt Ihrer Entscheidung, welche sechs Personen an Ihrer Eheschließung teilhaben.
Auch hier besteht während der Eheschließung die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt sowohl für die Eheschließenden als auch für alle Gäste.
Lediglich zur Identifizierung nehmen die Eheschließenden die Masken ab.
Auch auf andere gewohnte Abläufe im Standesamt haben die bezirklichen Reglungen Auswirkungen:
1. Offene Sprechstunden können wir weiterhin nicht anbieten. Den Publikumsverkehr müssen wir auf das absolut notwendige Minimum reduzieren. Eine persönliche Vorsprache ist daher derzeit nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
2. Beratungen und Auskünfte erfolgen telefonisch (Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr) oder per E-Mail unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit. Kontakt siehe unten!
3. Im gesamten Rathaus Schöneberg besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Diese Regelung gilt auch bei Eheschließungen und anderen persönlichen Terminen im Standesamt.
4. Die Anmeldung Ihrer Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können ausschließlich schriftlich erfolgen (Anträge siehe unten). Zur Kontaktaufnahme geben Sie bitte Ihre E-Mail und Ihre Telefonnummer an.
5. Wünsche für die Reservierung Ihres Eheschließungstermins nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegengenommen.
6. Urkunden in bereits beurkundeten Fällen können Sie schriftlich oder online beantragen.
7. Die folgenden Dienstleistungen können wir leider nur eingeschränkt anbieten:
- Vaterschaftsanerkennungen
- Nachbeurkundungsanträge für Geburten oder Eheschließungen im Ausland
- Namenserklärungen jeglicher Art
Kontakte
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Eheregister
E-Mail an das Eheregister
Telefon: (030) 90277-2372
Geburtenregister
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon: (030) 90277-6300
Sterberegister
E-Mail an das Sterberegister
Telefon: (030) 90277-6561
Urkundenstelle
E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon: (030) 90277-2322
Holland
Leitung Standesamt
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang über Freiherr-vom-Stein-Straße
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
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Bei der Online-Urkundenbestellung ist zwischen dem 20.04. und dem 05.05.2022 ein technischer Fehler aufgetreten. Trotz erfolgreicher Bezahlung ist die Bestellung beim Standesamt nicht eingegangen und die Urkunde konnte nicht ausgestellt werden. Der Fehler wurde behoben.
Wenn Sie
- in dem betreffenden Zeitraum
- eine Urkunde online bestellt, bezahlt und
- diese noch nicht erhalten haben,
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Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft zweier gleichgeschlechtlicher Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Lebenspartnerschaftsregisters eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen lassen. Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft tatsächlich begründet wurde und das die Lebenspartnerschaft einst beurkundet hat.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält folgende Angaben:
- Tag und Ort der der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Familienname, Geburtsname und Vorname(n) beider Lebenspartner/-innen – jeweils vor und nach der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Tag und Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft
- Religionszugehörigkeit (optional)
Neben der deutschen Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister bestellen. Sie enthält, außer den Angaben zur Begründung der Lebenspartnerschaft und den Angaben zu den Lebenspartnern / Lebenspartnerinnen, auch spätere Änderungen, wie etwa die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder Namensänderungen.
Hinweis
Eine mehrsprachige / internationale Lebenspartnerschaftsurkunde gibt es nicht. Sollten Sie die Urkunde in einer anderen Sprache benötigen, so müssten Sie die deutsche Urkunde übersetzen lassen.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Die Lebenspartnerschaft wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft begründet wurde, bereits beurkundet.
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Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
Die Urkunde kann beantragt werden von:
- beiden Lebenspartnern / Lebenspartnerinnen
- einer Person, die in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
- Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Personen, die über eine Vollmacht verfügen
Erforderliche Unterlagen
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Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister beantragen
Online möglich oder persönlich vor Ort
- Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
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ggf. Suche nach dem zuständigen Standesamt (Beauftragung eines Berlinumlaufs)
(unter "Formulare")
Sollte Ihnen lediglich der Geburtsort "Berlin" bekannt sein, so können Sie einen zentralen Berlinumlauf in allen Bezirken in Auftrag geben. Für einen Berlinumlauf sind keine Unterlagen erforderlich. - Personalausweis oder Reisepass
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ggf. Verwandtschaftsnachweis
wie zum Beispiel: Geburtsurkunde
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ggf. Nachweis des berechtigten Interesses
wie zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug
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ggf. Vollmacht
wenn die Urkunde für eine andere Person beantragt wird
Gebühren
- 12,00 Euro: Lebenspartnerschaftsurkunde deutsch
- 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
- 20,00 bis 80,00 Euro: Berlinumlauf, abhängig vom Suchaufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Standesamt:
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft tatsächlich begründet wurde (unabhängig vom Wohnsitz und vom Ort der Anmeldung der Lebenspartnerschaft). Sollte Ihnen lediglich der Begründungsort "Berlin" bekannt sein, können Sie einen Berlinumlauf beauftragen.
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Urkundenstelle und Sterberegister
Erläuterung der Symbole
Eingang nur über Freiherr vom Stein Straße
Nahverkehr
S-Bahn S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Minuten Fußweg)
U-Bahn U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)
Bus Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143;
Bus 106 Haltestelle Martin-Luther-Straße (mit Fußweg)