324955
99079003012000
328566

Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen am Standort Standesamt Lichtenberg / Urkundenstelle

Stadtplan Berlin.de
 große Karte

Öffnungszeiten

Montag
09.00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
10:00 - 13:30 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen.
Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft zweier gleichgeschlechtlicher Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Lebenspartnerschaftsregisters eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen lassen. Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft tatsächlich begründet wurde und das die Lebenspartnerschaft einst beurkundet hat.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält folgende Angaben:

  • Tag und Ort der der Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Familienname, Geburtsname und Vorname(n) beider Lebenspartner/-innen – jeweils vor und nach der Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Tag und Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Religionszugehörigkeit (optional)

Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Neben der deutschen Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister bestellen. Sie enthält, außer den Angaben zur Begründung der Lebenspartnerschaft und den Angaben zu den Lebenspartnern / Lebenspartnerinnen, auch spätere Änderungen, wie etwa die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder Namensänderungen.

Hinweis
Eine mehrsprachige / internationale Lebenspartnerschaftsurkunde gibt es nicht. Sollten Sie die Urkunde in einer anderen Sprache benötigen, so müssten Sie die deutsche Urkunde übersetzen lassen.

Voraussetzungen

  • Die Lebenspartnerschaft wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft begründet wurde, bereits beurkundet.
  • Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
    Die Urkunde kann beantragt werden von:
    • beiden Lebenspartnern / Lebenspartnerinnen
    • einer Person, die in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
    • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Personen, die über eine Vollmacht verfügen
  • Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Giropay
    Sollten Sie die elektronische Bezahlmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, ist auch eine Überweisung möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister beantragen
    Online möglich oder persönlich vor Ort
    • Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
  • ggf. Suche nach dem zuständigen Standesamt (Beauftragung eines Berlinumlaufs)
    (unter "Formulare")
    Sollte Ihnen lediglich der Geburtsort "Berlin" bekannt sein, so können Sie einen zentralen Berlinumlauf in allen Bezirken in Auftrag geben. Für einen Berlinumlauf sind keine Unterlagen erforderlich.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Verwandtschaftsnachweis
    wie zum Beispiel: Geburtsurkunde
  • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses
    wie zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug
  • ggf. Vollmacht
    wenn die Urkunde für eine andere Person beantragt wird

Gebühren

  • 12,00 Euro: Lebenspartnerschaftsurkunde deutsch
  • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 20,00 bis 80,00 Euro: Berlinumlauf, abhängig vom Suchaufwand

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt:
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft tatsächlich begründet wurde (unabhängig vom Wohnsitz und vom Ort der Anmeldung der Lebenspartnerschaft). Sollte Ihnen lediglich der Begründungsort "Berlin" bekannt sein, können Sie einen Berlinumlauf beauftragen.