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Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen am Standort Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss)

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Maskenpflicht in allen Gebäuden des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg

In den bezirklichen Gebäuden und Einrichtungen gilt nicht mehr die Pflicht, eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen.

Den Besucherinnen und Besucher des Bezirksamtes wird aber das Tragen mindestens einer medizinischen Maske empfohlen.

Beratungen und Auskünfte zu allen Leistungen des Standesamtes erfolgen telefonisch oder schriftlich.

Persönliche Vorsprachen sind NUR nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Anfragen und Terminvereinbarungen stehen passende Kontaktformulare auf der Homepage des Standesamtes zur Verfügung.

Abgabe von Unterlagen sind möglich durch
• Abgabe am Hauseingang (Mo-Do 8-12 Uhr und 13-15 Uhr, Fr 9-13 Uhr)
• Einwurf in den Hausbriefkasten (24h zugänglich)
• postalische Übersendung

Urkundenbestellungen sind online oder mit schriftlichem Antrag möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie erreichen das Standesamt telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr unter (030) 90298-4583.

Öffnungszeiten

Montag
08:30-12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag
08:30-12:30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag
13:00-18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Änderungen unserer Erreichbarkeitszeiten und aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Standesamtes.

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Der Warteraum befindet sich im Erdgeschoss (links).

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft zweier gleichgeschlechtlicher Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Lebenspartnerschaftsregisters eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen lassen. Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft tatsächlich begründet wurde und das die Lebenspartnerschaft einst beurkundet hat.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält folgende Angaben:

  • Tag und Ort der der Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Familienname, Geburtsname und Vorname(n) beider Lebenspartner/-innen – jeweils vor und nach der Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Tag und Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Religionszugehörigkeit (optional)

Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Neben der deutschen Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister bestellen. Sie enthält, außer den Angaben zur Begründung der Lebenspartnerschaft und den Angaben zu den Lebenspartnern / Lebenspartnerinnen, auch spätere Änderungen, wie etwa die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder Namensänderungen.

Hinweis
Eine mehrsprachige / internationale Lebenspartnerschaftsurkunde gibt es nicht. Sollten Sie die Urkunde in einer anderen Sprache benötigen, so müssten Sie die deutsche Urkunde übersetzen lassen.

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Die Lebenspartnerschaft wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft begründet wurde, bereits beurkundet.
  • Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen
    Die Urkunde kann beantragt werden von:
    • beiden Lebenspartnern / Lebenspartnerinnen
    • einer Person, die in gerader Linie mit den beurkundeten Personen verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
    • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Personen, die über eine Vollmacht verfügen
  • Für den Online-Antrag: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren oder Überweisung
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Giropay
    Sollten Sie die elektronische Bezahlmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen können oder wollen, ist auch eine Überweisung möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister beantragen
    Online möglich oder persönlich vor Ort
    • Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können
  • ggf. Suche nach dem zuständigen Standesamt (Beauftragung eines Berlinumlaufs)
    (unter "Formulare")
    Sollte Ihnen lediglich der Geburtsort "Berlin" bekannt sein, so können Sie einen zentralen Berlinumlauf in allen Bezirken in Auftrag geben. Für einen Berlinumlauf sind keine Unterlagen erforderlich.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Verwandtschaftsnachweis
    wie zum Beispiel: Geburtsurkunde
  • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses
    wie zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug
  • ggf. Vollmacht
    wenn die Urkunde für eine andere Person beantragt wird

Gebühren

  • 12,00 Euro: Lebenspartnerschaftsurkunde deutsch
  • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
  • 20,00 bis 80,00 Euro: Berlinumlauf, abhängig vom Suchaufwand

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Standesamt:
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft tatsächlich begründet wurde (unabhängig vom Wohnsitz und vom Ort der Anmeldung der Lebenspartnerschaft). Sollte Ihnen lediglich der Begründungsort "Berlin" bekannt sein, können Sie einen Berlinumlauf beauftragen.