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Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt im Bundesgebiet am Standort LEA, Keplerstr.
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Kontakt
- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Keplerstr.
- Keplerstraße 2 , 10589 Berlin
-
PostanschriftFriedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
- Tel.: 90269-4000
- Fax: -
- Kontaktformular
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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07:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
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08:00 bis 14:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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09:00 bis 17:00 Uhr (nur mit Termin)
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Freitag
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08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
-
U Mierendorffplatz
- N7
- M27
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Keplerstr.
- M27
- N7
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U Mierendorffplatz
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Regionalbahn
-
S+U Jungfernheide Bhf
- RE4
- RB21
- RB10
- RB14
-
S+U Jungfernheide Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung,
Friedrich-Krause-Ufer 24,
13353 Berlin.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Gebühren-Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.
- Fotoautomat im Erdgeschoss vorhanden. Fotos kosten 5 Euro. Bitte passend bar mit Münzen oder 5- Euro-Schein zahlen (am Fotoautomat kein Wechselgeld oder Kartenzahlung möglich).
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt im Bundesgebiet
Nach Abschluss einer Ausbildung, Berufsanerkennung oder Forschungstätigkeit im Bundesgebiet wird für die Suche nach einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigungsverhältnis oder selbstständige Tätigkeit) auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis erteilt .
Die Aufenthaltserlaubnis ist für diese Fälle vorgesehen:
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mehr als 18 Monate zur weiteren Arbeitsplatzsuche ist ausgeschlossen. Ein neuer Aufenthaltstitel kann nur für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis ist für diese Fälle vorgesehen:
- nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b oder § 16c Aufenthaltsgesetz,
- nach Abschluss der Forschungstätigkeit mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f Aufenthaltsgesetz,
- nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16a Aufenthaltsgesetz,
- nach Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16d Aufenthaltsgesetz sowie
- nach erfolgreichem Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf im Gesundheits- und Pflegewesen.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mehr als 18 Monate zur weiteren Arbeitsplatzsuche ist ausgeschlossen. Ein neuer Aufenthaltstitel kann nur für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt werden.
Voraussetzungen
- Erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung, Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation oder Abschluss einer Forschungstätigkeit im Bundesgebiet
- Lebensunterhalt ist gesichert
- Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache mit Termin ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
-
1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Ihr aktueller Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt
-
Wenn Sie in Deutschland studiert haben: Studienabschluss
Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums - Wenn Ihre Forschungstätigkeit in Deutschland abgeschlossen ist: Unterlagen über die beendete Beschäftigung
- Wenn Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben: Ausbildungszeugnis
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Nach einem Aufenthalt in Deutschland zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufs-Qualifikation
- Bescheid der zuständigen Stelle über die erfolgreiche Anerkennung oder
- Berufsausübungserlaubnis oder
- Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Wenn Sie in Deutschland eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf im Gesundheits– und Pflegewesen erfolgreich abgeschlossen haben: Ausbildungszeugnis / Ausbildungszertifikat
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Krankenversicherung
Eine Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Bitte beachten Sie unser Merkblatt zur Krankenversicherung (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen"). -
Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
zum Beispiel Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte, Stipendium -
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Gebühren
- 100,00 Euro
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache mit Termin 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur (mit Termin) beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.
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