319141
11115002007000
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in folgenden Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen:
Widerspruchsrechte
Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Melderegisterdaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antragstellung
Die Antragstellung kann persönlich (nur im Bürgeramt) oder schriftlich bei den "Zuständigen Behörden" (siehe unten) erfolgen. Die Widerspruchsrechte können ohne Angabe von Gründen geltend gemacht werden.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Termin berlinweit suchen und buchen
Sie können auch direkt bei folgenden Standorten Termine buchen und suchen.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
(zuständig für Mitte - die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.)
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Reinickendorf