Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in folgenden Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen:
Widerspruchsrechte
Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Melderegisterdaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Widerspruchsrechte
Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Melderegisterdaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
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Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antragstellung
Die Antragstellung kann persönlich (nur im Bürgeramt) oder schriftlich bei den "Zuständigen Behörden" (siehe unten) erfolgen. Die Widerspruchsrechte können ohne Angabe von Gründen geltend gemacht werden.
Gebühren
keine