Melderegister - Übermittlungssperren im Melderegister eintragen oder löschen lassen am Standort Bürgeramt 1 (Kreuzberg) Yorckstraße

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08:00-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      13:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      08:00-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Samstag

      09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
      An ausgewählten Samstagen findet eine Sprechstunde statt. An diesen Samstagen werden nur Kunden mit einem Termin bedient. Dienstleistungen, für die üblicherweise keine Termine erforderlich sind, werden am Samstag nicht angeboten. Auch die Ausgabe fertiggestellter Dokumente sowie die Barzahlung sind Samstags nicht möglich. Allgemeine Informationen können an Samstagen ebenfalls nicht erteilt werden.

      Hier finden Sie eine Terminübersicht.

Hinweise zu Öffnungszeiten

  • Erweiterte Zahlungsmöglichkeiten:
Bei uns können Sie mit GIROCARD / EC-Karte, VISA CARD oder MASTER CARD (jeweils mit PIN) bezahlen (keine Barzahlung).

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

3. Etage

Sonstige Hinweise zum Standort

An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto gegen eine Gebühr von 6,00 Euro pro Antrag von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort erstellen zu lassen. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nutzt hier eine Fotolösung, die auch für biometrische Bildaufnahmen von Säuglingen, Kleinkindern und Menschen mit körperlicher Einschränkung geeignet ist.


Folgende Leistungen sind weiterhin auch schriftlich oder per E-Mail
buergeramt@ba-fk.berlin.de und ggf. über Online-Angebote möglich:
Ausnahme: Die Beantragung von Führungszeugnissen ist NICHT per E-Mail möglich!

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Melderegister - Übermittlungssperren im Melderegister eintragen oder löschen lassen

Sie haben die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten aus dem Melderegister an bestimmte Stellen bzw. in bestimmten Fällen ohne Angabe von Gründen oder besondere Nachweise zu widersprechen.

  • Die Übermittlungssperre wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenübermittlung widersprochen haben. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen wollen, müssen Sie bei allen Gemeinden, in denen Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung wohnen, der Datenübermittlung widersprechen.
  • Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen. Einen eingelegten Widerspruch können Sie jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen aufheben oder zurückziehen.
Für Ihre Daten kann eine Übermittlungssperre für folgende Fälle eingetragen werden:
  • Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder), soweit diese nicht derselben Religionsgesellschaft angehören
  • Übermittlung von Gruppenauskünften (gesammelte Daten von Personen ausgewählter Altersgruppen) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene
  • Mitteilungen im Falle eines Altersjubiläums (z. B. 75. Geburtstag) oder Ehejubiläums (z. B. Goldene Hochzeit) an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
  • Auskünfte an Adressbuchverlage zu Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen "Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre im Melderegister". Bitte nutzen Sie dafür das Online-Verfahren. Alternativ können Sie auch einen formlosen Antrag stellen und ihn schriftlich per Post an das LABO schicken oder Sie stellen den Antrag vor Ort in einem Bürgeramt.

Bei Online-Antragstellung
  1. Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie ein BundID-Konto oder Sie nutzen einen Gastzugang zur BundID. Starten Sie anschließend den Online-Dienst und halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) und Ihre PIN bereit. Die Nutzung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist nicht möglich.
  2. Wählen Sie die einzutragenden Übermittlungssperren aus.
  3. Sie können sich die Bestätigung anzeigen lassen und bei Bedarf herunterladen. Falls Sie sich mit Ihrem BundID-Konto angemeldet haben, ist eine elektronische Zustellung der Bestätigung ins Postfach der BundID möglich. Der Gastzugang bietet diese Funktionalität nicht an.
Bei schriftlicher Antragstellung
  1. Verfassen Sie einen formlosen Antrag mit folgenden Angaben: Ihr Name, Vorname, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift.
  2. Geben Sie die einzutragenden Übermittlungssperren an.
  3. Unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig und schicken Sie ihn per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort in einem Bürgeramt Ihrer Wahl abgeben.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre im Melderegister
    Bitte nutzen Sie dafür das Online-Verfahren. Alternativ können Sie auch einen formlosen Antrag stellen, ihn unterschreiben und schriftlich per Post an das LABO schicken oder Sie stellen den Antrag vor Ort in einem Bürgeramt.
  • Bei persönlicher Antragstellung vor Ort: Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • sofort (automatisiert): Bei Online-Antragstellung
  • wenige Minuten: Bei persönlicher Antragstellung vor Ort
  • ca. 1 Woche: Bei schriftlicher Antragstellung