Melderegister - Übermittlungssperren im Melderegister eintragen oder löschen lassen am Standort Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Flüchtlingsbürgeramt Rathaus Tiergarten
- Mathilde-Jacob-Platz 1 , 10551 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-34520
- E-Mail: fluechtlingsbuergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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-
08:00-15:00 Uhr
-
Dienstag
-
08:00-15:00 Uhr
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Mittwoch
-
07:00-14:00 Uhr
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Donnerstag
-
11:00-18:00 Uhr
-
Freitag
-
07:00-14:00 Uhr
Hinweise zu Öffnungszeiten
Wegen des derzeit hohen Besucheraufkommens kann es während der Öffnungszeiten vorübergehend zu Serviceeinschränkungen für Spontankunden kommen!
Hinweis für Terminkunden
Für ein Anliegen im Flüchtlingsbürgeramt ist ein Termin zu buchen. Dieser kann vor ort am Infotresen (Raum 43), telefonisch unter der Service-Nummer 115 (Bürgertelefon) und über das Internet gebucht werden.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S+U Westhafen
- S41
- S42
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S Tiergarten
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S Bellevue
-
U-Bahn
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U Turmstr.
- U9
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U Birkenstr.
- U9
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U Hansaplatz
- U9
-
U Turmstr.
-
Bus
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Rathaus Tiergarten
- 101
- 123
- M27
-
Alt-Moabit/Rathaus Tiergarten
- 245
-
U Turmstr.
- 101
- 123
- 187
- 245
- M27
- N9
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Rathaus Tiergarten
-
Tram
-
U Turmstr.
- M10
- M5
- M8
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Lübecker Str.
- M10
- M5
- M8
-
Kriminalgericht Moabit
- M10
- M5
- M8
-
U Turmstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
Flüchtlingsbürgeramt in MitteRathaus Tiergarten
Mathilde-Jacob-Platz 1
10551 Berlin
Zuständigkeit:
- Geflüchtete aus der Ukraine, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Personen mit Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung aus gesamt Berlin.
- Sammelanmeldung und Sammelabmeldung für die Unterbringungseinrichtungen in Berlin.
Sie bleibt auch erhalten bei den sogenannten Statusgewandelten, das bedeutet,
- wenn der Asylantrag abgelehnt wurde,
- eine Abschiebung oder Ausreise aber nicht möglich ist und eine Duldung erteilt wurde.
Die Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge in Berlin vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten wurden in Kenntnis gesetzt.
Soweit sich Betroffene sachkundig machen möchten, kann dies unter der Tel.-Nr. 9018 34512 (diese Nummer ist nicht für eine Terminbuchung geeignet) oder per E Mail unter fluechtlingsbuergeramt@ba-mitte.berlin.de erfolgen.
Für weitere Informationen zu den Anmelderegelungen für Geflüchtete Menschen aus der Ukraine nutzen Sie bitte folgenden Link: Anmelderegelungen
Darüber hinaus bietet das Flüchtlingsbürgeramt für weitere integrationsfördernde Angelegenheiten besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Hierfür bietet der Integrationsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lotsenprojekts „Bethania Diakonie“ vor Ort entsprechende Hilfe an.
- An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/ Passfotos vorhanden. Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Passfotos. Für die Erstellung biometrischer Passfotos von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr empfehlen wir Ihnen, die Bilder bei einem zertifizierten Fotografen anfertigen zu lassen.
- Aktuell ist aus technischen Gründen bei der Beantragung von Führerscheinen leider keine Aufnahme an den Fotogeräten möglich. Bitte bringen Sie ein Papierfoto mit.
- Am Standort kann nur bargeldlos, mit allen gängigen Kredit- und Debitkarten und auch mit Smart-Phone und -Watch bezahlt werden.
- Es ist kein Fotokopierer vorhanden.
Auf den Internetseiten des Integrationsbüros erhalten Sie weiterführende Informationen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegister - Übermittlungssperren im Melderegister eintragen oder löschen lassen
Sie haben die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten aus dem Melderegister an bestimmte Stellen bzw. in bestimmten Fällen ohne Angabe von Gründen oder besondere Nachweise zu widersprechen.
Stellen Sie einen "Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre im Melderegister". Bitte nutzen Sie dafür das Online-Verfahren. Alternativ können Sie auch einen formlosen Antrag stellen und ihn schriftlich per Post an das LABO schicken oder Sie stellen den Antrag vor Ort in einem Bürgeramt.
Bei Online-Antragstellung
- Die Übermittlungssperre wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenübermittlung widersprochen haben. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen wollen, müssen Sie bei allen Gemeinden, in denen Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung wohnen, der Datenübermittlung widersprechen.
- Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen. Einen eingelegten Widerspruch können Sie jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen aufheben oder zurückziehen.
- Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder), soweit diese nicht derselben Religionsgesellschaft angehören
- Übermittlung von Gruppenauskünften (gesammelte Daten von Personen ausgewählter Altersgruppen) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene
- Mitteilungen im Falle eines Altersjubiläums (z. B. 75. Geburtstag) oder Ehejubiläums (z. B. Goldene Hochzeit) an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- Auskünfte an Adressbuchverlage zu Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
Stellen Sie einen "Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre im Melderegister". Bitte nutzen Sie dafür das Online-Verfahren. Alternativ können Sie auch einen formlosen Antrag stellen und ihn schriftlich per Post an das LABO schicken oder Sie stellen den Antrag vor Ort in einem Bürgeramt.
Bei Online-Antragstellung
- Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie ein BundID-Konto oder Sie nutzen einen Gastzugang zur BundID. Starten Sie anschließend den Online-Dienst und halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) und Ihre PIN bereit. Die Nutzung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist nicht möglich.
- Wählen Sie die einzutragenden Übermittlungssperren aus.
- Sie können sich die Bestätigung anzeigen lassen und bei Bedarf herunterladen. Falls Sie sich mit Ihrem BundID-Konto angemeldet haben, ist eine elektronische Zustellung der Bestätigung ins Postfach der BundID möglich. Der Gastzugang bietet diese Funktionalität nicht an.
- Verfassen Sie einen formlosen Antrag mit folgenden Angaben: Ihr Name, Vorname, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift.
- Geben Sie die einzutragenden Übermittlungssperren an.
- Unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig und schicken Sie ihn per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort in einem Bürgeramt Ihrer Wahl abgeben.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
-
Jetzt online erledigen
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto oder ein Gastzugang.
Voraussetzungen
- Sie sind volljährig
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Berlin
- Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung mit dem BundID-Konto oder Gastzugang
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Für die Online-Antragstellung: Aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID)
Für die Anmeldung bei der BundID mit der Variante "Online-Ausweis" benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die Software "AusweisApp"
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre im Melderegister
Bitte nutzen Sie dafür das Online-Verfahren. Alternativ können Sie auch einen formlosen Antrag stellen, ihn unterschreiben und schriftlich per Post an das LABO schicken oder Sie stellen den Antrag vor Ort in einem Bürgeramt. - Bei persönlicher Antragstellung vor Ort: Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- sofort (automatisiert): Bei Online-Antragstellung
- wenige Minuten: Bei persönlicher Antragstellung vor Ort
- ca. 1 Woche: Bei schriftlicher Antragstellung
Weiterführende Informationen
die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick.