Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte am Standort Bürgeramt Lankwitz
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Bürgeramt Lankwitz
- Gallwitzallee 87 , 12249 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90299-4870
- E-Mail: buergeramt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Für mobilitätseingeschränkte Personen stehen die barrierefrei zugänglichen Standorte Steglitz und Zehlendorf zur Verfügung.
Öffnungszeiten
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Dienstag
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10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Mittwoch
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08:00-15:00 Uhr (nur mit Termin*)
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Donnerstag
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07:30-14:30 Uhr (nur mit Termin*)
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Freitag
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08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin*)
Hinweise zu Öffnungszeiten
An Montagen und Dienstagen, die unmittelbar vor einem Feiertag, Heiligabend und Silvester liegen, findet die Sprechstunde von 8:00 – 16:00 Uhr statt.
Die Abholung fertiger Dokumente ist an diesen Tagen nur in den genannten Zeiten möglich.
Die Abholung fertiger Dokumente ist an diesen Tagen nur in den genannten Zeiten möglich.
Hinweis für Terminkunden
Bitte betreten Sie das Bürgeramt erst kurz vor dem gebuchten Termin.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Lankwitz
- S25
- S26
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S Lankwitz
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Bus
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Eiswaldtstr.
- M82
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Eiswaldtstr.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgeramt befindet sich im 1. OG der Polizeiwache.
Das Bürgeramt Lankwitz bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Schriftlich beantragt werden können folgende Leistungen. Die jeweilige Gebühr ist vorab zu überweisen und ein Beleg/Ausdruck der erfolgten Überweisung, sowie bei der Beantragung eines Führungszeugnisses noch die Kopie des Personalausweises/Reisepasses ist dem Antrag beizufügen.
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Abmeldung einer Wohnung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Führungszeugnis: Verwendungszweck: 0336000550677, sowie Name und Vorname
Gewerbezentralregister: Verwendungszweck: 0336000550693, sowie Name und Vorname
Meldebescheinigung
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck: 0336000550450, sowie Name und Vorname
Melderegisterauskunft
Bezirkskasse Steglitz-Zehlendorf
IBAN: DE36 1005 0000 1210 0034 02
BIC: BE LA DE BE XXX
Verwendungszweck : 0336000550378 sowie Name und Vorname der gesuchten Person
An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passfoto entweder an einem kostenpflichtigen Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos zu erstellen oder sich von einem Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in bestimmten Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.
Termin buchen
Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
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Antragstellung
Die Antragstellung kann persönlich (nur im Bürgeramt) oder schriftlich bei den "Zuständigen Behörden" (siehe unten) erfolgen. Die Widerspruchsrechte können ohne Angabe von Gründen geltend gemacht werden.
Gebühren
keine