Melderegister - Übermittlungssperren im Melderegister eintragen oder löschen lassen am Standort Bürgeramt Helle Mitte

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      07:30 - 14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

  • Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote
Ab sofort bieten wir ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Folgende Dienstleistungen können Sie ohne Termin hier an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
weiter zur Übersicht aller Dienstleistungen ohne Termin...

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal

  • Kann ich in dringenden Angelegenheiten im Bürgeramt sofort vorsprechen?
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag der Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
weiter zur Definition von Notfallkunden im Bürgeramt

  • Benötige ich einen Termin zur Abholung bereits gefertigter Dokumente?
Zur Abholung gefertigter Dokumente erhalten Sie bei der Beantragung ein Terminangebot.

  • Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können.
weiter zur Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache

  • Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie Ihre Vorgangsnummer bereit und nehmen im Wartebereich Platz. Sie werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Eingang: Kurt-Weill-Gasse 6

Sonstige Hinweise zum Standort

  • An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.
  • Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen. Ein Kopierer ist vorhanden. In Einzelfällen können Kopien (kostenpflichtig) nachgefertigt werden.
  • Ergänzender Hinweis zur Zahlungsmöglichkeit: in diesem Standort ist eine Zahlung nur mit EC-Karte, Kreditkarte (außer American Express) und Barzahlung möglich.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Melderegister - Übermittlungssperren im Melderegister eintragen oder löschen lassen

Sie haben die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten aus dem Melderegister an bestimmte Stellen bzw. in bestimmten Fällen ohne Angabe von Gründen oder besondere Nachweise zu widersprechen.

  • Die Übermittlungssperre wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenübermittlung widersprochen haben. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen wollen, müssen Sie bei allen Gemeinden, in denen Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung wohnen, der Datenübermittlung widersprechen.
  • Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen. Einen eingelegten Widerspruch können Sie jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen aufheben oder zurückziehen.
Für Ihre Daten kann eine Übermittlungssperre für folgende Fälle eingetragen werden:
  • Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder), soweit diese nicht derselben Religionsgesellschaft angehören
  • Übermittlung von Gruppenauskünften (gesammelte Daten von Personen ausgewählter Altersgruppen) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene
  • Mitteilungen im Falle eines Altersjubiläums (z. B. 75. Geburtstag) oder Ehejubiläums (z. B. Goldene Hochzeit) an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
  • Auskünfte an Adressbuchverlage zu Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen "Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre im Melderegister". Bitte nutzen Sie dafür das Online-Verfahren. Alternativ können Sie auch einen formlosen Antrag stellen und ihn schriftlich per Post an das LABO schicken oder Sie stellen den Antrag vor Ort in einem Bürgeramt.

Bei Online-Antragstellung
  1. Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie ein BundID-Konto oder Sie nutzen einen Gastzugang zur BundID. Starten Sie anschließend den Online-Dienst und halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) und Ihre PIN bereit. Die Nutzung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist nicht möglich.
  2. Wählen Sie die einzutragenden Übermittlungssperren aus.
  3. Sie können sich die Bestätigung anzeigen lassen und bei Bedarf herunterladen. Falls Sie sich mit Ihrem BundID-Konto angemeldet haben, ist eine elektronische Zustellung der Bestätigung ins Postfach der BundID möglich. Der Gastzugang bietet diese Funktionalität nicht an.
Bei schriftlicher Antragstellung
  1. Verfassen Sie einen formlosen Antrag mit folgenden Angaben: Ihr Name, Vorname, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift.
  2. Geben Sie die einzutragenden Übermittlungssperren an.
  3. Unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig und schicken Sie ihn per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort in einem Bürgeramt Ihrer Wahl abgeben.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre im Melderegister
    Bitte nutzen Sie dafür das Online-Verfahren. Alternativ können Sie auch einen formlosen Antrag stellen, ihn unterschreiben und schriftlich per Post an das LABO schicken oder Sie stellen den Antrag vor Ort in einem Bürgeramt.
  • Bei persönlicher Antragstellung vor Ort: Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

  • sofort (automatisiert): Bei Online-Antragstellung
  • wenige Minuten: Bei persönlicher Antragstellung vor Ort
  • ca. 1 Woche: Bei schriftlicher Antragstellung