Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg)

Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Bürgeramt 2 (Lichtenberg)
- Normannenstr. 1-2, 10367 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90287152
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:30 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.
Nahverkehr
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- S42
- S8
- S85
- S41
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- U-Bahn
-
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- U5
-
0.6km
U Magdalenenstr.
- U5
-
0.4km
S+U Frankfurter Allee
- Bus
-
-
0.3km
S+U Frankfurter Allee
- N5
-
0.7km
U Magdalenenstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.8km
Schottstr.
- 240
- N50
- N56
-
0.8km
Möllendorffstr./Storkower Str.
- 240
- N50
-
0.8km
U Magdalenenstr./Buchberger Str.
- N56
- N94
- 240
- N5
- N50
-
0.3km
S+U Frankfurter Allee
- Tram
-
-
0.1km
Rathaus Lichtenberg
- 16
- M13
-
0.3km
S+U Frankfurter Allee
- 16
- M13
-
0.4km
Loeperplatz
- 16
- M13
- 21
-
0.6km
Jessnerstr.
- 16
- M13
-
0.6km
Scheffelstr.
- 21
-
0.1km
Rathaus Lichtenberg
Sonstige Hinweise zum Standort
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)
Ein Fotoautomat ist vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in folgenden Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen:
Widerspruchsrechte
Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Melderegisterdaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Widerspruchsrechte
Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Melderegisterdaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
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Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antragstellung
Die Antragstellung kann persönlich (nur im Bürgeramt) oder schriftlich bei den "Zuständigen Behörden" (siehe unten) erfolgen. Die Widerspruchsrechte können ohne Angabe von Gründen geltend gemacht werden.
Gebühren
keine