Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte am Standort Bürgeramt 2 (Lichtenberg)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

An diesem Standort ist es vorläufig nicht möglich ein Passfoto aufzunehmen.

Bitte bringen Sie ein Foto in Papier- oder digitaler Form von einem Fotografen mit zertifizierter Cloud-Nutzung mit.

Ab Mai 2025: Digitale Passbilder für Ausweisdokumente.

Wer ab dem 1. Mai 2025 im Bürgeramt einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchte, benötigt hierfür ein digitales Lichtbild. Die bisherigen Lichtbilder in Papierform können ab diesem Tag, bis auf wenige Ausnahmen, für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente (Reisepass, Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel) nicht mehr genutzt werden. Sie können jedoch, sofern sie noch aktuell sind, für die Beantragung sonstiger Ausweisdokumente, wie beispielsweise dem Führerschein, verwendet werden.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen soll der Gefahr von gefälschten Lichtbildern, insbesondere durch Morphing, in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden. Morphing bezeichnet eine Technik, bei der das Lichtbild so manipuliert wird, dass mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild digital verschmolzen werden und somit die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild erscheinen.

Wird das Lichtbild für ein Ausweisdokument bei einem Fotografen erstellt, erhalten Sie den Ausdruck eines QR-Codes, den Sie im Bürgeramt bei der Antragstellung vorlegen müssen. Mit Hilfe dieses Codes wird Ihr Lichtbild aus einer Cloud abgerufen und anschließend sicher und verschlüsselt an die Behörde übermittelt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Fotografen, ob er diesen Service anbietet.

In den Lichtenberger Bürgerämtern werden voraussichtlich ab Mai Selbstbedienungsterminals zur Lichtbildaufnahme zur Verfügung stehen. Die Gebühr hierfür beträgt einmalig 6 EUR. Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Dokumentenbeantragung bestimmt und werden nicht in Papierform ausgedruckt, daher können sie nicht für andere Zwecke bzw. privat genutzt werden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      07:30-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten die Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Warteraum Platz nehmen. Der Aufruf erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten:
In unseren Bürgerämtern ist es vorläufig nicht möglich ein Foto aufzunehmen.
Bitte bringen Sie ein Foto in Papier- oder digitaler Form von einem Fotografen mit zertifizierter Clous-Nutzung mit.

Nachgewiesene dringende Angelegenheiten können derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.

Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarungen - für alle Bürgerämter geltend.

Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend)

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte

Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in folgenden Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen:

Widerspruchsrechte

Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Melderegisterdaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragstellung
    Die Antragstellung kann persönlich (nur im Bürgeramt) oder schriftlich bei den "Zuständigen Behörden" (siehe unten) erfolgen. Die Widerspruchsrechte können ohne Angabe von Gründen geltend gemacht werden.

Gebühren

keine

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