Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgeramt Rathaus Spandau
- Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-2828
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Mittwoch
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Hinweis für Terminkunden
Aus aktuellem Anlass erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anliegen derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Begrenzen Sie bitte, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.
Die vereinbarten Terminzeiten sind Richtwerte und geben keine Garantie für einen absolut pünktlichen Aufruf. Mitunter dauern Termine länger an als eingeplant. Um Verständnis wird gebeten.
Begrenzen Sie bitte, bei der Wahrnehmung ihres Termins, die Mitnahme von Begleitpersonen auf die notwendigste Anzahl.
Nahverkehr
- Bus
-
- Rathaus Spandau: X33, M32, M37, M45, 130, 134, 135, 136, 236, 237, 337, 638, 639, 671
- Sbahn
-
- Spandau: S5
- Ubahn
-
- Rathaus Spandau: U7
- S-Bahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
0.7km
S Stresow
- S3
- S9
-
0.2km
S Spandau Bhf
- U-Bahn
-
-
0.1km
S+U Rathaus Spandau
- U7
-
0.6km
U Altstadt Spandau
- U7
-
0.1km
S+U Rathaus Spandau
- Bus
-
-
0km
S+U Rathaus Spandau
- 130
- 135
- 237
- 638
- M32
- 134
- 136
- M36
- N30
- N34
- M45
- 337
- 671
- N7
- RB21
- RE4
- X33
- X37
- 137
- M37
-
0.2km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M45
- X37
- M32
- 134
- 135
- 137
- 638
- M36
- M37
- N34
-
0.3km
Elsflether Weg
- X37
- M32
-
0km
S+U Rathaus Spandau
- Regionalbahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- RB10
- RB14
- RE2
- RE6
- RE8
- RB21
- RE4
-
0.2km
S Spandau Bhf
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes in den Dienstgebäuden des Bezirksamtes Spandaus wird empfohlen.Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Meldebescheinigung ( keine Anmeldung einer Wohnung! )
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Bewohnerparkausweis
⦁ Führungszeugnis
⦁ Gewerbezentralregisterauszug
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
⦁ Verlust des Personalausweises/Reisepass melden (Verlustanzeige)
Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in folgenden Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen:
Widerspruchsrechte
Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Melderegisterdaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Widerspruchsrechte
Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Melderegisterdaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
-
Antragstellung
Die Antragstellung kann persönlich (nur im Bürgeramt) oder schriftlich bei den "Zuständigen Behörden" (siehe unten) erfolgen. Die Widerspruchsrechte können ohne Angabe von Gründen geltend gemacht werden.
Gebühren
keine