Eheschließung anmelden - ohne Auslandsbeteiligung

Wenn Sie heiraten möchten, melden Sie Ihre Eheschließung zuerst beim Standesamt an Ihrem Wohnort an. Danach können Sie in jedem Standesamt in Deutschland heiraten.

Verfahrensablauf
1. Melden Sie die Eheschließung an.
  • Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich durch persönliche Vorsprache beider Eheschließenden vor Ort beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes.
  • Sollten Sie beide aus wichtigen Gründen am Erscheinen in dem Standesamt verhindert sein, können Sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.
  • Wenn nur einer von Ihnen beiden aus wichtigen Gründen verhindert sein sollte, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners ist dann notwendig.
  • Den Antrag auf Anmeldung können Sie frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin zur Eheschließung machen.
2. Das Standesamt prüft die Ehevoraussetzungen. Sie erhalten dann die Mitteilung, dass Sie die Eheschließung vornehmen können.

3. Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Sie in jedem deutschen Standesamt heiraten.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
    Sie haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an und sind in Deutschland geboren.
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in Arabisch, Griechisch, Hebräisch oder Kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
  • Frist: 6 Monate Gültigkeit
    Wenn Sie die Anmeldung einer Eheschließung vornehmen, hat diese im Anschluss eine Gültigkeit von 6 Monaten. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Sie heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
  • ggf. Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
    Ist ein/e Partner/in verhindert, kann der/die andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners bzw. der verhinderten Partnerin.
  • ggf. Schriftliche Anmeldung der Eheschließung
    Wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund am Erscheinen in dem Standesamt verhindert sind, können sie die Anmeldung der Eheschließung auch schriftlich vornehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt
    Die Anmeldung können Sie vor Ort durch persönliche Vorsprache der Eheschließenden oder durch nur einen Partner mit Vollmacht vornehmen oder Sie melden die Eheschließung mittels Formular schriftlich per Post an.
  • Gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
  • Erweiterte Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung
    • Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat, braucht sich um diese Bescheinigung nicht zu kümmern. Das Standesamt besorgt sich die erforderlichen Angaben eigenständig.
    • Wer seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin hat, ist aufgefordert, sich diese Bescheinigung selber zu beschaffen. Weisen Sie bei der Beantragung das zuständige Bürger- beziehungsweise Einwohneramt darauf hin, dass der Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss. Benötigt wird diese Bescheinigung ausschließlich von der Hauptwohnung, nicht von gegebenfalls vorhandenen Nebenwohnungen. Am Tag der Beantragung der Eheschließung darf dies maximal 14 Tage alt sein.
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil
    Die beglaubigte Kopie oder der beglaubigte Ausdruck des Geburtenresgisters erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem Ort, in dem Sie geboren sind. Der Ort muss sich in Deutschland befinden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geburtsurkunde.
    • Am Tag der Anmeldung darf das Register nicht älter als 6 Monate sein.
    • Ein Geburtsregister wird durch das jeweilige Geburtsstandesamt aktuell gefertigt. In Berlin lassen sich Geburtenregister online bestellen (unter "Weiterführende Informationen").
  • Wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet waren: Beglaubigte Abschrift des Eheregisters
    • Beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet waren.
    • Wahlweise kann auch die Eheurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Scheidungsurteil eingereicht werden.
  • Wenn Sie verwitwet sind: Abschrift aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungevermerk
    Wahlweise ist auch möglich, die Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit einer Sterbeurkunde des früheren Ehegatten/Lebenspartners, beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Buch für Todeserklärungen, einzureichen.
  • Wenn Sie schon einmal in Deutschland verpartnert waren: Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregisters
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde, wenn Sie schon einmal in Deutschland verpartnert waren.
    • Wahlweise können Sie auch die Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Aufhebungsurteil einreichen.
  • Wenn Sie schon einmal im Ausland verpartnert waren: Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil
  • Wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet waren: Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Wenn sie gemeinsame Kinder haben: Geburtsurkunden der Kinder
  • Wenn sie gemeinsame Kinder haben: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung (wenn vorhanden)
  • ggf. Nachweis über aktuelle Namensführung
  • Bei Verhinderung eines Partners: schriftliche Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
  • ggf. weitere Dokumente
    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Partner oder eine Partnerin eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen empfehlenswert (unter "Weiterführende Informationen).

Gebühren

  • 45,00 Euro: Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen
Zusätzlich können dazu kommen:
  • 40,00 Euro: Eheschließung bei einem anderen Standesamt
  • 80,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
  • 75,00 - 150,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen des Standesamtes
  • 12,00 Euro: Eheurkunde deutsch
  • 12,00 Euro: mehrsprachige/internationale Eheurkunde (Formul B)
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung
Hinweis: Weitere Kosten können durch besondere Eheschließungsorte entstehen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem eine/r Partner/in ihren/seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Hat keiner von Ihnen einen Wohnsitz im Inland, ist das Standesamt zuständig, bei dem die Eheschließung stattfinden soll.

Für Sie zuständig

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Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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