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Eheschließung - ohne Auslandsbeteiligung - Auskunft, Beratung und Anmeldung am Standort Standesamt Mitte von Berlin

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Lange Schlangen und volle Wartezimmer wollen wir Ihnen nicht zumuten.

Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.

Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.

Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).

Urkundenbestellungen können online getätigt werden.

Öffnungszeiten

Keine Informationen verfügbar.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Sonstige Hinweise zum Standort

Verbindungen von Alexanderplatz und Jannowitzbrücke sind mit ca. 7 min. Fußweg verbunden.

Eheschließung - ohne Auslandsbeteiligung - Auskunft, Beratung und Anmeldung

Sie haben den Wunsch zu heiraten. Dazu müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Das können Sie frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin.

Die Eheschließung können Sie anschließend in jedem deutschen Standesamt vornehmen lassen.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz
    Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
  • Staatsangehörigkeit - deutsch
    Sie haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an und sind in Deutschland geboren.
    Besitzen Sie eine andere Staatsangehörigkeit, sind eingebürgert oder im Ausland geboren, erfahren Sie hier mehr.
  • Persönliches Erscheinen
    Die Anmeldung der Eheschließung erfolgen von Beiden persönlich. Sollten Sie aus wichtigen Gründen verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner ausnahmsweise die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • In jedem Fall:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, nicht älter als 14 Tage, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin haben
    • neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Standesamtes, das Ihre Geburt beurkundet hat
  • Zusätzlich, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert waren:
    • beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes
    • beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde
  • Zusätzlich, wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet oder verpartnert waren:
    • Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil/Sterbeurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil/Sterbeurkunde
  • Zusätzlich, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind:
    • Geburtsurkunden der Kinder
  • Zusätzlich bei Verhinderung eines Partners:
    schriftliche Vollmacht
  • Übersetzung / Überbeglaubigung
    Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.
    Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
  • Weitere Unterlagen
    Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wir helfen Ihnen gerne weiter (per Telefon, E-Mail oder Fax).

Gebühren

Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen: 45,00 Euro

Zusätzlich:
  • Eheschließung bei einem anderen Standesamt: 40,00 Euro
  • Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 Euro
  • Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen des Standesamtes: 75,00 - 150,00 Euro
  • Eheurkunde deutsch: 12,00 Euro
  • Eheurkunde mehrsprachig/international: 12,00 Euro
  • jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 6,00 Euro
Hinweis: Weitere Kosten können durch besondere Eheschließungsorte entstehen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Standesamt des Bezirkes in dessen Bereich einer der Partner wohnt. Hat keiner von Ihnen einen Wohnsitz im Inland, das Standesamt bei dem die Eheschließung stattfinden soll.