Eheschließung (ohne Auslandsbeteiligung) anmelden am Standort Standesamt Treptow-Köpenick

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
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Nur das Erdgeschoss

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:30-12:30 Uhr (nur mit Termin)
      08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen
  • Dienstag

      08:30-12:30 Uhr (nur mit Termin)
      08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen
  • Mittwoch

      08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen
  • Donnerstag

      14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
      14:00-16:00 Uhr Termine für Bestatteranliegen
  • Freitag

      08:30–09:30 Uhr Termine für Bestatteranliegen

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bei Vorsprachen ohne Termin kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.

Wie Sie Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen können, entnehmen Sie bitte der die Homepage des Standesamtes.

Fragen zum Thema Eheschließung können über unser Kontaktformular
gestellt werden.

Ihr Standesamt

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Eheschließung (ohne Auslandsbeteiligung) anmelden

Wenn Sie den Wusch zu heiraten haben, müssen Sie vorher die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Anschließend können Sie die Eheschließung in jedem deutschen Standesamt durchführen.

Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung persönlich vor Ort beim Standesamt des Bezirkes, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
  • Die Anmeldung erfolgt von beiden Partnern persönlich. Sollten Sie aus wichtigen Gründen verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann notwendig.
  • Den Antrag auf Anmeldung können Sie frühenstens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin machen.
2. Das Standesamt prüft die Ehevoraussetzungen. Sie erhalten dann die Mitteilung, dass Sie die Eheschließung vornehmen können.
3. Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Sie in jedem deutschen Standesamt heiraten.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
    Sie haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an und sind in Deutschland geboren.
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
  • Frist: 6 Monate Gültigkeit
    Wenn Sie die Anmeldung einer Eheschließung vornehmen, hat diese im Anschluss eine Gültigkeit von 6 Monaten. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Sie heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
  • ggf. Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
    Ist ein/e Partner/in verhindert, kann der/die andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners bzw. der verhinderten Partnerin.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt
    Nur persönlich vor Ort von beiden Partnern oder mit Vollmacht möglich.
  • Gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
  • Erweiterte Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung
    • Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat, braucht sich um diese Bescheinigung nicht zu kümmern. Das Standesamt besorgt sich die erforderlichen Angaben eigenständig.
    • Wer seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin hat, ist aufgefordert, sich diese Bescheinigung selber zu beschaffen. Weisen Sie bei der Beantragung das zuständige Bürger- beziehungsweise Einwohneramt darauf hin, dass der Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss. Benötigt wird diese Bescheinigung ausschließlich von der Hauptwohnung, nicht von gegebenfalls vorhandenen Nebenwohnungen. Am Tag der Beantragung der Eheschließung darf dies maximal 14 Tage alt sein.
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil
    Die beglaubigte Kopie oder der beglaubigte Ausdruck des Geburtenresgisters erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem Ort, in dem Sie geboren sind. Der Ort muss sich in Deutschland befinden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geburtsurkunde.
    • Am Tag der Anmeldung darf das Register nicht älter als 6 Monate sein.
    • Ein Geburtsregister wird durch das jeweilige Geburtsstandesamt aktuell gefertigt. In Berlin lassen sich Geburtenregister online bestellen (unter "Weiterführende Informationen").
  • ggf. beglaubigte Abschrift des Eheregisters
    der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet waren. Wahlweise kann auch die Eheurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Scheidungsurteil eingereicht werden.
  • ggf. Abschrift aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungevermerk
    wenn Sie verwitwet sind
    Wahlweise ist auch möglich die Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit einer Sterbeurkunde des früheren Ehegatten/Lebenspartners beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Buch für Todeserklärungen, einzureichen.
  • ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregisters
    der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde, wenn Sie schon einmal in Deutschland verpartnert waren.
    Wahlweise können Sie auch die Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Aufhebungsurteil einreichen.
  • ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil
    wenn Sie schon einmal im Ausland verpartnert waren
  • ggf. Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
    wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet waren.
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder
    wenn sie gemeinsame Kinder haben.
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung und wenn vorhanden Sorgerechtserklärung
    wenn sie gemeinsame Kinder haben.
  • ggf. Nachweis über aktuelle Namensführung
  • ggf. schriftliche Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
    bei Verhinderung eines Partners
  • ggf. weitere Dokumente
    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Partner oder eine Partnerin eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen empfehlenswert (unter "Weiterführende Informationen).

Gebühren

  • 45,00 Euro: Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen
Zusätzlich können dazu kommen:
  • 40,00 Euro: Eheschließung bei einem anderen Standesamt
  • 80,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
  • 75,00 - 150,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen des Standesamtes
  • 12,00 Euro: Eheurkunde deutsch
  • 12,00 Euro: mehrsprachige/internationale Eheurkunde (Formul B)
  • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung
Hinweis: Weitere Kosten können durch besondere Eheschließungsorte entstehen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem eine/r Partner/in ihren/seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Hat keiner von Ihnen einen Wohnsitz im Inland, ist das Standesamt zuständig, bei dem die Eheschließung stattfinden soll.