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Eheschließung - ohne Auslandsbeteiligung - Auskunft, Beratung und Anmeldung am Standort Standesamt Neukölln

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Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Der Publikumsverkehr wurde auf das notwendige Minimum reduziert. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist daher nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, siehe untenstehende Kontaktdaten.

Aufgrund technischer Probleme sind aktuell Zahlungen per EC-Karte nicht möglich. Bitte bringen Sie zwecks Zahlung von Verwaltungsgebühren ausreichend Bargeld mit.

Im Standesamt Neukölln finden terminierte Eheschließungen weiterhin statt. Aufgrund des intensiven Infektionsgeschehens sind ab dem 01. Juni 2022 zur Trauung das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen. Bereits eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln. Sowohl die bundes- und landesrechtlichen Regelungen als auch die hausinternen Vorgaben sind einzuhalten.


Alle anderen Anliegen können persönlich nur nach vorheriger Terminabsprache erledigt werden; insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes.

Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:

Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.

Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Öffnungszeiten

Montag
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung sowie Anmeldung von Sterbefällen:
08:30-13:00 Uhr
Dienstag
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie behördliche Namensänderungen:
08:30 bis 13:00
Mittwoch
Keine Sprechstunde
Donnerstag
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie Behördliche Namensänderungen:
14:00-18:00 Uhr
Freitag
Anmeldung von Sterbefällen:
08:30-13:00 Uhr
Alle anderen Abteilungen:
Keine Sprechstunde

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Haus 5
Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

Telefonische Erreichbarkeit:
Eheschließungen: (030) 90239-2626, -2209, -2480 , -1395, -2658
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-115
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-115 / Bestatterhotline: (030) 90239-2227, -2684, -2993
Urkundenstelle: (030) 90239-115
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227, -3501

Eheschließung - ohne Auslandsbeteiligung - Auskunft, Beratung und Anmeldung

Sie haben den Wunsch zu heiraten. Dazu müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Das können Sie frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin.

Die Eheschließung können Sie anschließend in jedem deutschen Standesamt vornehmen lassen.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz
    Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
  • Staatsangehörigkeit - deutsch
    Sie haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an und sind in Deutschland geboren.
    Besitzen Sie eine andere Staatsangehörigkeit, sind eingebürgert oder im Ausland geboren, erfahren Sie hier mehr.
  • Persönliches Erscheinen
    Die Anmeldung der Eheschließung erfolgen von Beiden persönlich. Sollten Sie aus wichtigen Gründen verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner ausnahmsweise die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • In jedem Fall:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, nicht älter als 14 Tage, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin haben
    • neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Standesamtes, das Ihre Geburt beurkundet hat
  • Zusätzlich, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert waren:
    • beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes
    • beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde
  • Zusätzlich, wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet oder verpartnert waren:
    • Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil/Sterbeurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil/Sterbeurkunde
  • Zusätzlich, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind:
    • Geburtsurkunden der Kinder
  • Zusätzlich bei Verhinderung eines Partners:
    schriftliche Vollmacht
  • Übersetzung / Überbeglaubigung
    Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.
    Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
  • Weitere Unterlagen
    Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wir helfen Ihnen gerne weiter (per Telefon, E-Mail oder Fax).

Gebühren

Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen: 45,00 Euro

Zusätzlich:
  • Eheschließung bei einem anderen Standesamt: 40,00 Euro
  • Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 Euro
  • Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen des Standesamtes: 75,00 - 150,00 Euro
  • Eheurkunde deutsch: 12,00 Euro
  • Eheurkunde mehrsprachig/international: 12,00 Euro
  • jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 6,00 Euro
Hinweis: Weitere Kosten können durch besondere Eheschließungsorte entstehen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Standesamt des Bezirkes in dessen Bereich einer der Partner wohnt. Hat keiner von Ihnen einen Wohnsitz im Inland, das Standesamt bei dem die Eheschließung stattfinden soll.