Eheschließung - ohne Auslandsbeteiligung - Auskunft, Beratung und Anmeldung am Standort Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister

Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Eingang über Freiherr-vom-Stein-Straße
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Aktuelle Situation ab dem 30.05.2022
Ab sofort ist der Notdienstbetrieb des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin aufgehoben.
Somit entfällt auch die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
Auch die Einschränkungen bei der Durchführung von Eheschließungen entfallen. Sie können sich somit im historischen Trauzimmer mit bis zu 20 Personen das JA-Wort geben und Ihre Zukunft besiegeln lassen.
In den nächsten Wochen werden wir wieder zu bewährten und verbesserten Abläufen zurückkehren.
In der Übergangszeit bieten wir selbstverständlich alle Dienstleistungen an.
Beratungen und Auskünfte erfolgen vorläufig noch telefonisch (Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr) oder per E-Mail unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit. Kontakt siehe unten!
Die Anmeldung Ihrer Eheschließung und die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können ausschließlich schriftlich erfolgen (Anträge siehe unten). Zur Kontaktaufnahme geben Sie bitte Ihre E-Mail und Ihre Telefonnummer an.
Wünsche für die Reservierung Ihres Eheschließungstermins nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegen.
Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin.
Kontakte
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Eheregister
E-Mail an das Eheregister
Telefon: (030) 90277-2372
Geburtenregister
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon: (030) 90277-6300
Sterberegister
E-Mail an das Sterberegister
Telefon: (030) 90277-6561
Urkundenstelle
E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon: (030) 90277-2322
Holland
Leitung Standesamt
Eheschließung - ohne Auslandsbeteiligung - Auskunft, Beratung und Anmeldung
Sie haben den Wunsch zu heiraten. Dazu müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Das können Sie frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin.
Die Eheschließung können Sie anschließend in jedem deutschen Standesamt vornehmen lassen.
Voraussetzungen
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Wohnsitz
Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
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Staatsangehörigkeit - deutsch
Sie haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an und sind in Deutschland geboren.
Besitzen Sie eine andere Staatsangehörigkeit, sind eingebürgert oder im Ausland geboren, erfahren Sie hier mehr. -
Persönliches Erscheinen
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgen von Beiden persönlich. Sollten Sie aus wichtigen Gründen verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner ausnahmsweise die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann notwendig.
Erforderliche Unterlagen
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In jedem Fall:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, nicht älter als 14 Tage, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin haben
- neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Standesamtes, das Ihre Geburt beurkundet hat
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Zusätzlich, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert waren:
- beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes
- beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde
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Zusätzlich, wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet oder verpartnert waren:
- Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil/Sterbeurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil/Sterbeurkunde
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Zusätzlich, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind:
- Geburtsurkunden der Kinder
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Zusätzlich bei Verhinderung eines Partners:
schriftliche Vollmacht
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Übersetzung / Überbeglaubigung
Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.
Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. -
Weitere Unterlagen
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wir helfen Ihnen gerne weiter (per Telefon, E-Mail oder Fax).
Gebühren
Zusätzlich:
- Eheschließung bei einem anderen Standesamt: 40,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 Euro
- Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen des Standesamtes: 75,00 - 150,00 Euro
- Eheurkunde deutsch: 12,00 Euro
- Eheurkunde mehrsprachig/international: 12,00 Euro
- jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 6,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Standesamt des Bezirkes in dessen Bereich einer der Partner wohnt. Hat keiner von Ihnen einen Wohnsitz im Inland, das Standesamt bei dem die Eheschließung stattfinden soll.
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
Erläuterung der Symbole
Eingang nur über Freiherr-vom-Stein-Straße
Nahverkehr
S-Bahn S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Minuten Fußweg)
U-Bahn U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)
Bus Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143;
Bus 106 Haltestelle Martin-Luther-Straße (mit Fußweg)