318961
11059001104900
122932

Eheschließung - ohne Auslandsbeteiligung - Auskunft, Beratung und Anmeldung am Standort Standesamt Spandau

Stadtplan Berlin.de
 große Karte

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Zur Beachtung!

Im Standesamt Spandau finden keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Behördenrufnummer 115.

Das Team des Standesamts Spandau von Berlin

Öffnungszeiten

Montag
Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
9:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Sterberegister
9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag
Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
9:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
Sterberegister
9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch
Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
geschlossen
Sterberegister
9:00 - 11:00 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag
Urkundenstelle, Heirats- und Familienbuch
14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Sterberegister
14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag
geschlossen

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Eheschließung - ohne Auslandsbeteiligung - Auskunft, Beratung und Anmeldung

Sie haben den Wunsch zu heiraten. Dazu müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Das können Sie frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin.

Die Eheschließung können Sie anschließend in jedem deutschen Standesamt vornehmen lassen.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz
    Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
  • Staatsangehörigkeit - deutsch
    Sie haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an und sind in Deutschland geboren.
    Besitzen Sie eine andere Staatsangehörigkeit, sind eingebürgert oder im Ausland geboren, erfahren Sie hier mehr.
  • Persönliches Erscheinen
    Die Anmeldung der Eheschließung erfolgen von Beiden persönlich. Sollten Sie aus wichtigen Gründen verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner ausnahmsweise die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • In jedem Fall:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, nicht älter als 14 Tage, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin haben
    • neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Standesamtes, das Ihre Geburt beurkundet hat
  • Zusätzlich, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert waren:
    • beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes
    • beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde
  • Zusätzlich, wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet oder verpartnert waren:
    • Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil/Sterbeurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil/Sterbeurkunde
  • Zusätzlich, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind:
    • Geburtsurkunden der Kinder
  • Zusätzlich bei Verhinderung eines Partners:
    schriftliche Vollmacht
  • Übersetzung / Überbeglaubigung
    Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.
    Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
  • Weitere Unterlagen
    Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wir helfen Ihnen gerne weiter (per Telefon, E-Mail oder Fax).

Gebühren

Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen: 45,00 Euro

Zusätzlich:
  • Eheschließung bei einem anderen Standesamt: 40,00 Euro
  • Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 Euro
  • Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen des Standesamtes: 75,00 - 150,00 Euro
  • Eheurkunde deutsch: 12,00 Euro
  • Eheurkunde mehrsprachig/international: 12,00 Euro
  • jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 6,00 Euro
Hinweis: Weitere Kosten können durch besondere Eheschließungsorte entstehen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Standesamt des Bezirkes in dessen Bereich einer der Partner wohnt. Hat keiner von Ihnen einen Wohnsitz im Inland, das Standesamt bei dem die Eheschließung stattfinden soll.