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Eheschließung - ohne Auslandsbeteiligung - Auskunft, Beratung und Anmeldung am Standort Standesamt Pankow - Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister

Stadtplan Berlin.de
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Öffnungszeiten

Montag
08:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Dienstag
08:30 - 13:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Donnerstag
13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)

Hinweis für Terminkunden

Schreiben Sie uns bitte zwecks Terminvereinbarung eine E-Mail.

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Sonstige Hinweise zum Standort

Das Standesamt bietet keine offene Sprechstunde an, Wir sind für Sie jedoch auf anderen Kommunikationswegen erreichbar und vereinbaren bei Bedarf individuelle Termine mit Ihnen.

Beratungen/Auskünfte erfolgen in der Regel und nach Möglichkeit per E-Mail sowie eingeschränkt auch telefonisch. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail direkt an das Eheregister:

ehe@ba-pankow.berlin.de

  • Anmeldungen zur Eheschließung oder die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland können schriftlich beantragt werden. Bitte fügen Sie dieser Anmeldung Ihre Kontaktdaten sowie alle erforderlichen Unterlagen, bei Auslandsbeteiligung ggf. vorerst in Kopie, bei. Das Formular hierzu finden Sie auf unserer Internetseite.

  • Im Rathaus Pankow befinden sich 20 Sitzplätze, so dass neben dem Brautpaar bis zu 18 weitere Personen an einer Eheschließung teilhaben können.

Weitere Gäste oder Gratulanten bitten wir vor dem Rathaus zu warten.

  • Reservierungswünsche zu Vornotierungen von Terminen für Eheschließungen werden ausschließlich telefonisch entgegengenommen.

Aufgrund von Personalausfällen sind unsere Telefonsprechzeiten bis auf Weiteres verkürzt.
Sie erreichen die Kolleginnen telefonisch unter 90295 – 2329 oder 2330

Mo., Di., Mi. jeweils 9.30 -10.30 Uhr sowie 13:30 – 14.30 Uhr, Do. 14-15 Uhr und Fr. von 9-10 Uhr

  • Sie haben im Eheregister auch die Möglichkeit, Termine für Erklärungen zur Namensführung (z. Bsp. nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens oder die Wiederannahme eines Familiennamens nach Auflösung der Ehe) zu vereinbaren, wenn die sich hierauf beziehende Eheschließung im Ausland stattgefunden hatte.


  • Für die Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte den Hausbriefkasten am Rathaus Pankow, Breite Str. 24a-26, 13187 Berlin oder senden uns diese briefpostalisch zu.

Achten Sie bitte darauf, dass bei Einwurf in den Hausbriefkasten auf dem Umschlag Angaben zum laufenden Vorgang (z.B. Name der Eheschließenden oder die Vorgangsnummer) enthalten sind. Die Bearbeitung bzw. Weiterinformation erfolgt ebenfalls schriftlich.

Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamtes Pankow von Berlin.

Wir danken für Ihr Verständnis

Eheschließung - ohne Auslandsbeteiligung - Auskunft, Beratung und Anmeldung

Sie haben den Wunsch zu heiraten. Dazu müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden. Das können Sie frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin.

Die Eheschließung können Sie anschließend in jedem deutschen Standesamt vornehmen lassen.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz
    Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
  • Staatsangehörigkeit - deutsch
    Sie haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an und sind in Deutschland geboren.
    Besitzen Sie eine andere Staatsangehörigkeit, sind eingebürgert oder im Ausland geboren, erfahren Sie hier mehr.
  • Persönliches Erscheinen
    Die Anmeldung der Eheschließung erfolgen von Beiden persönlich. Sollten Sie aus wichtigen Gründen verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner ausnahmsweise die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • In jedem Fall:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, nicht älter als 14 Tage, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin haben
    • neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Standesamtes, das Ihre Geburt beurkundet hat
  • Zusätzlich, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert waren:
    • beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes
    • beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde
  • Zusätzlich, wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet oder verpartnert waren:
    • Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil/Sterbeurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil/Sterbeurkunde
  • Zusätzlich, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind:
    • Geburtsurkunden der Kinder
  • Zusätzlich bei Verhinderung eines Partners:
    schriftliche Vollmacht
  • Übersetzung / Überbeglaubigung
    Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden.
    Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
  • Weitere Unterlagen
    Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wir helfen Ihnen gerne weiter (per Telefon, E-Mail oder Fax).

Gebühren

Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen: 45,00 Euro

Zusätzlich:
  • Eheschließung bei einem anderen Standesamt: 40,00 Euro
  • Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 80,00 Euro
  • Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen des Standesamtes: 75,00 - 150,00 Euro
  • Eheurkunde deutsch: 12,00 Euro
  • Eheurkunde mehrsprachig/international: 12,00 Euro
  • jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 6,00 Euro
Hinweis: Weitere Kosten können durch besondere Eheschließungsorte entstehen.

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Standesamt des Bezirkes in dessen Bereich einer der Partner wohnt. Hat keiner von Ihnen einen Wohnsitz im Inland, das Standesamt bei dem die Eheschließung stattfinden soll.