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Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung am Standort LEA, Business Immigration Service (BIS)
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- Landesamt für Einwanderung (LEA)
- LEA, Business Immigration Service (BIS)
- Fasanenstraße 85 , 10623 Berlin
-
PostanschriftFriedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
- Tel.: (030) 90269-5900
- Fax: (030) 9028-3468
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Donnerstag
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08:00 - 12:00 Uhr
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(nur mit Termin)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Verkehrsanbindungen
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Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.
Sonstige Hinweise zum Standort
Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung
Einer Fachkraft mit Berufsausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifzierten Beschäftigung erteilt.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu vier Jahre ausgestellt. Hat der Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer oder ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall für weniger als vier Jahre erteilt und verlängert.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu vier Jahre ausgestellt. Hat der Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer oder ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall für weniger als vier Jahre erteilt und verlängert.
Voraussetzungen
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Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
Es sollte bereits ein Arbeitsvertrag vorliegen, mindestens aber ein Entwurf. -
Beschäftigung im Inland
Das Beschäftigungsverhältnis muss in Deutschland bestehen.
Zudem ist eine Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland erforderlich. -
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung kann in der Regel nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat. -
Berufsausübungserlaubnis
Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Krankenpflege), muss das Vorliegen dieser Erlaubnis bzw. deren Zusage vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen werden. -
Gleichwertigkeit der Qualifikation
Für die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist der Besitz eines deutschen Berufsabschlusses nach einer mindestens 2-jährigen Ausbildung oder der Besitz einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation notwendig.
In der Regel muss eine ausländische Berufsqualifikation von einer Anerkennungsstelle geprüft und die Gleichwertigkeit festgestellt werden.
Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“ -
Angemessene Altersversorgung (nur, wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist in der Regel ab dem vollendeten 45. Lebensjahr der Besitz einer angemessenen Altersversorgung notwendig.
- Das Gehalt muss deshalb mindestens 55 Prozent der jährlichen Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entsprechen. Für das Jahr 2024 entspricht dies einem monatlichen Einkommen von mindestens 4.152,50 Euro brutto.
- Das Gehalt kann niedriger sein, wenn bereits aus anderen öffentlichen oder privaten Quellen eine angemessene Altersvorsorge sichergestellt ist.
- Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache mit Termin
Erforderliche Unterlagen
-
Formular Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (ausgefüllt)
Nur bei der ersten Beantragung / Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erforderlich. - Gültiger Pass
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1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Arbeitsvertrag (im Original)
-
Nachweis der Qualifikation als Fachkraft mit Berufsausbildung
Nachweise (im Original) über
- eine abgeschlossene deutsche Berufsausbildung, Mindestdauer 2 Jahre, oder
- eine als gleichwertig anerkannte ausländische Berufsqualifikation (Anerkennungsbescheid)
- Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt)
-
Berufsausübungserlaubnis
Nur wenn erforderlich (siehe Voraussetzungen) -
Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
Im Original -
Wohnkosten
Nachweise über die monatlichen Mietkosten (z.B. aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie (im Original) -
Arbeitsbescheinigung (Nur bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
Bescheinigung des Arbeitgebers über die Dauer des ungekündigten Arbeitsverhältnisses (nicht älter als 14 Tage) -
Gehaltsnachweise: Bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die weitere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber
Nachweise über den Nettoverdienst der ersten 2 und der letzten 2 Monate -
Nachweis über Ihre Krankenversicherung
bei einer gesetzlichen Krankenversicherung:
- elektronische Gesundheitskarte mit Foto
- aktuelle Bestätigung der Krankenversicherung
- Nachweis, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, zum Beispiel durch Konto-Auszüge
- Bescheinigung des Versicherers
Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“ -
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Stellenbeschreibung)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
- Merkblatt Krankenversicherung
Gebühren
- 100,00 Euro: für die erstmalige Erteilung
- 96,00 Euro: für die Verlängerung um bis zu drei Monate
- 93,00 Euro: für die Verlängerung um mehr als drei Monate
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Da die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt wird, empfiehlt sich die Vorsprache 8 Wochen vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Diese Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA), am Standort Berlin-Charlottenburg, Keplerstraße 2 in Anspruch genommen werden.
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