Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit - Erteilung am Standort LEA, Business Immigration Service (BIS)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Der Business Immigration Service (BIS) ist ein einzigartiger Zusammenschluss aller für Visa- und Aufenthaltsfragen relevanten Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung.

Unternehmen, die ausländische Mitarbeiter mit Wohnsitz in Berlin beschäftigen, können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und die notwendigen Aufenthaltstitel für ihre Mitarbeiter sowie deren Familienangehörige beantragen.

Bitte beachten Sie:

  • Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
  • Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
  • Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der der Website des Landesamtes für Einwanderung.

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Kontakt

  • Landesamt für Einwanderung (LEA)
  • LEA, Business Immigration Service (BIS)
  • Fasanenstraße 85 10623 Berlin
  • Postanschrift
    Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
  • Tel.: (030) 90269-5900
  • Fax: (030) 9028-3468
  • Homepage

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)
  • Dienstag

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      08:00 - 12:00 Uhr
      13:00 - 15:00 Uhr
      (nur mit Termin)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Die Postanschrift weicht von der Adresse des Standorts ab.
Bitte schicken Sie Briefe deshalb immer an:
Landesamt für Einwanderung, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin.

Sonstige Hinweise zum Standort

Zahlungen sind auch mit Kreditkarte (VISA, Mastercard) und kontaktlos per Smartwatch oder Smartphone möglich.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit - Erteilung

Eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit kann erteilt werden für
  • Unternehmensgründer
  • Einzelunternehmer und
  • Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften, wenn sie unternehmerische Verantwortung tragen.
Für Freiberufler gelten andere Voraussetzungen (siehe Dienstleistung "|Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit - Erteilung" unter "Weiterführende Informationen").

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Wirtschaftliches Interesse des Landes Berlin
    Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn
    • ein wirtschaftliches Interesses oder ein regionales Bedürfnis besteht,
    • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
    • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist.
    Ausnahme: Bei Hochschulabsolventen, Forschern und Wissenschaftler gelten andere Prüfungsmaßstäbe.
  • Bei Hochschulabsolventen, Forschern und Wissenschaftlern
    Ein anderer Prüfungsmaßstab gilt für Ausländer, die
    • ein Studium im Bundesgebiet an einer staatlichen, staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossen haben oder
    • als Forscher oder Wissenschaftler im Bundesgebiet arbeiten und einen Aufenthaltstitel besitzen.
    Die beabsichtigte selbstständige Tätigkeit muss einen Zusammenhang erkennen lassen mit den im Studium erworbenen Kenntnissen oder der Tätigkeit als Forscher oder Wissenschaftler.
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    Für das Jahr 2024 gilt Folgendes:
    Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres
    • entweder über eine monatliche Rente von 1.503,34 Euro (für mindestens 12 Jahre)
    • oder ein Vermögen von 216.481,00 Euro
    verfügen können.
    Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen:
    Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Türkei und Vereinigte Staaten von Amerika
    Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist allerdings immer eine angemessene Altersversorgung nachzuweisen - unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit.
  • Persönliche Vorsprache mit Termin

Erforderliche Unterlagen

  • Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels"
    Nur bei erstmaliger Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Businessplan
    Tipps für die Erstellung Ihres Businessplans finden Sie zum Beispiel auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie - BMWi (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
  • Finanzierungsplan
    siehe Abschnitt "Formulare"
  • Lebenslauf / Curriculum vitae
    Beruflicher Werdegang, Qualifikationsnachweise, Diplome, Referenzen/Förderer
  • Bei Hochschulabsolventen: Stellungnahme der Hochschule
    Stellungnahme der Hochschule zu den in der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnissen und dem Zusammenhang mit der Geschäftsidee
  • Bei Hochschulabsolventen: Abschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet
    Im Original
  • Bei Forschern und Wissenschaftlern: Stellungnahme des bisherigen Arbeitgebers
    Stellungnahme des bisherigen Arbeitgebers (z. B. Forschungseinrichtung) zum Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Forscher/Wissenschaftler und der Geschäftsidee
  • Handelsregisterauszug
    Mindestens aber die Anmeldung zum Handelsregister über einen Notar; im Original
  • Gewerbeanmeldung
    Nur, wenn kein Eintrag in das Handelsregister erforderlich ist; im Original
  • Krankenversicherung
    Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
  • Wohnkosten
    Nachweise über die monatlichen Mietkosten (aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie; jeweils im Original
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:
    • ein Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
    • eigenes Vermögen
    • erworbene Rentenanwartschaften oder
    • Betriebsvermögen
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

Gebühren

  • 100,00 Euro
Türkische Staatsangehörige:
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

Chat

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