Aktuelle Sprache: de
Gaststättengewerbe - Stellvertretungserlaubnis beantragen
Sofern Sie Ihr erlaubnisbedüftiges Gaststättengewerbe durch eine Stellvertretung betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Sie wird der Erlaubnisinhaberin bzw. dem Erlaubnisinhaber der Gaststätte für eine bestimmte Person, welche die Stellvertretung ausüben soll, erteilt und kann befristet werden.
Voraussetzungen
-
Gaststättenerlaubnis der Inhaberin / des Inhabers
Die Gaststätteninhaberin oder der Gaststätteninhaber muss eine gültige Gaststättenerlaubnis haben oder zeitlich beantragen. -
Persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen -
Sachkunde der Stellvertretung
Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis
Formlos schriftlich beim zuständigen Ordnungsamt -
Gaststättenerlaubnis der Inhaberin / des Inhabers
Eine gültige Gaststättenerlaubnis muss vorliegen oder zeitgleich beantragt sein. -
Personaldokument der/des Erlaubnisinhaberin/-inhabers und der Stellvertretung
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der Stellvertretung
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der Stellvertretung
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Sachkundenachweis der Stellvertretung
Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK).
Gebühren
12,50 Euro bis 62,50 Euro je nach Aufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.