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Gaststättengewerbe - Stellvertretungserlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Ordnungsamt
- Tempelhofer Damm 165 , 12099 Berlin
- Tel.: (030) 90277-3460
- Fax: (030) 90277-3464
- E-Mail: ordnungsamt@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Barrierefreier Zugang über den hinteren Bereich des Rathauses oder über den Eingang des Bürgeramtes.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle nach Voranmeldung unter der Rufnummer (030) 90277 3460:
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.
Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:
Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe
Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Tempelhof
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U Alt-Tempelhof
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U Kaiserin-Augusta-Str.
- 184
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U Alt-Tempelhof
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- 184
- N6
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- N84
- 140
- M46
- N7X
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- M46
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Albrechtstr./Manteuffelstr.
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- 246
- N84
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U Tempelhof/Ringbahnstr.
- 140
- 184
- N6
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Berlin, Colditzstr.
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- 170
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Rathaus Tempelhof
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Regionalbahn
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- RE3
- RE4
- FEX
-
S Südkreuz Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Gaststättengewerbe - Stellvertretungserlaubnis beantragen
Sofern Sie Ihr erlaubnisbedüftiges Gaststättengewerbe durch eine Stellvertretung betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Sie wird der Erlaubnisinhaberin bzw. dem Erlaubnisinhaber der Gaststätte für eine bestimmte Person, welche die Stellvertretung ausüben soll, erteilt und kann befristet werden.
Voraussetzungen
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Gaststättenerlaubnis der Inhaberin / des Inhabers
Die Gaststätteninhaberin oder der Gaststätteninhaber muss eine gültige Gaststättenerlaubnis haben oder zeitlich beantragen. -
Persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen -
Sachkunde der Stellvertretung
Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis
Formlos schriftlich beim zuständigen Ordnungsamt -
Gaststättenerlaubnis der Inhaberin / des Inhabers
Eine gültige Gaststättenerlaubnis muss vorliegen oder zeitgleich beantragt sein. -
Personaldokument der/des Erlaubnisinhaberin/-inhabers und der Stellvertretung
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der Stellvertretung
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der Stellvertretung
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Sachkundenachweis der Stellvertretung
Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK).
Gebühren
unbefristete Erlaubnis: 17,00 bis 187,50 Euro je Aufwand
befristete Erlaubnis: 17,00 bis 62,50 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Der Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.