Gaststättengewerbe - Erlaubnis beantragen

Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig:
  • im stehenden Gewerbe (also in einer festen Betriebsstätte) Getränke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen (Speisewirtschaft) zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen
oder
  • im Reisegewerbe (von einer lediglich für die Dauer einer Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte) Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen.
Der Betrieb muss jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich sein.

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis für Ihr Gaststättengewerbe (Gaststättenerlaubnis).

Ausnahmen:
Eine Erlaubnis benötigen Sie nicht, wenn Sie:
  • alkoholfreie Getränke
  • kostenlose Kostproben
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreichen.

Unabhängig von der hier behandelten Gaststättenerlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung.

Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsart (z. B. Schankwirtschaft, Diskothek, Tanzlokal, Imbisswirtschaft) erteilt und gilt nur für die dem Betrieb dienenden Räume. Gegebenenfalls ist außerdem eine Baugenehmigung erforderlich.

Erlaubnispflichtig ist auch jede Erweiterung des Gaststättenbetriebes und jede Änderung der Räume.

Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften ist für jeden Gesellschafter eine eigene Erlaubnis erforderlich. Bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Vereine ist hingegen nur eine einzige Gaststättenerlaubnis erforderlich.

Wenn Sie einen bestehenden erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen wollen, kann Ihnen bis zur Erteilung der endgültigen Gaststättenerlaubnis eine vorläufige Erlaubnis auf Widerruf (in der Regel für 3 Monate) erteilt werden (siehe „Weiterführende Informationen"). Mit dieser Erlaubnis kann der Betrieb auch kurzfristig übernommen werden.

Eine Erlaubnis zur Stellvertretung sollte beantragt werden, wenn Sie die Gaststätte durch einen Stellvertreter führen lassen wollen, der auch verantwortlich gegenüber Behörden und Institutionen auftreten soll. Der Stellvertreter muss die gleichen Kriterien bezüglich persönlicher Zuverlässigkeit und Eignung erfüllen wie Sie selbst.

Online Verfahren

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Personal reliability
    Reliability is verified based on various documents. The applicant must submit an excerpt from the Federal Central Criminal Register (certificate of good conduct) and an excerpt from the Commercial Central Register.
  • Expert knowledge
    Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse.
  • Eignung der Räume und der örtlichen Lage
    Die für den Gaststättenbetrieb genutzten Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein. So müssen die Räumlichkeiten beispielsweise die zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Gästen und Beschäftigten aufgestellten Anforderungen der Bauordnung erfüllen. Außerdem dürfen vom Betrieb keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen. Auch Anforderungen an die Barrierefreiheit werden überprüft.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
    Possible online; or you can use the form.
  • Identity document
    Identity card or other official identification document containing a photograph (not required for electronic applications).
    Residence permit, if the applicant is not an EU national
  • Certificate of good conduct for presentation to an authority
    To verify personal reliability, information from the Federal Central Register (certificate of good conduct) is required for submission to an authority (document type O).
    The information must not be older than three months.
  • Excerpt from the central business register for presentation to an authority
    To verify personal reliability, information from the central business register is required for submission to an authority (document type 9).
    The information must not be older than three months.
  • Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG
    Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK).
  • Kauf-, Miet- oder Pachtvertragvertrag
    Zum Nachweis darüber, dass Sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Betriebsräume besitzen.
  • Grundrisszeichnung
    Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume (möglichst im Maßstab 1:100).
  • Up-to-date excerpt from the Trade Register
    Registered companies please submit a current excerpt from the commercial register when applying. Legal entities in the process of formation (GmbH, AG) must submit the articles of association.

Gebühren

100,00 Euro bis 1.500,00 Euro je nach Aufwand

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 3 bis 5 Wochen

Diese Dienstleistung können Sie auch online über das des Einheitlichen Ansprechpartners erhalten.

Gewerbeservice online Einheitlicher Ansprechpartner Berlin

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.

Für Sie zuständig

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