Gaststättengewerbe - Stellvertretungserlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang und Parkplatz für Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Brusebergstraße

Öffnungszeiten

  • Montag

      Nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Dienstag

      Nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Mittwoch

      Nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Donnerstag

      Nur nach telefonischer Vereinbarung
  • Freitag

      Nur nach telefonischer Vereinbarung

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bis auf Weiteres erfolgt persönliches Vorsprechen im Ordnungsamt Reinickendorf während der Sprechzeiten nur nach Vereinbarung bzw. Absprache eines Termins.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • 122 Lübener Weg, 322 Lindauer Allee, 120, 320 Paracelsus Bad
U-Bahn
  • U 8 Paracelsus-Bad

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Gaststättengewerbe - Stellvertretungserlaubnis beantragen

Sofern Sie Ihr erlaubnisbedüftiges Gaststättengewerbe durch eine Stellvertretung betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Sie wird der Erlaubnisinhaberin bzw. dem Erlaubnisinhaber der Gaststätte für eine bestimmte Person, welche die Stellvertretung ausüben soll, erteilt und kann befristet werden.

Voraussetzungen

  • Gaststättenerlaubnis der Inhaberin / des Inhabers
    Die Gaststätteninhaberin oder der Gaststätteninhaber muss eine gültige Gaststättenerlaubnis haben oder zeitlich beantragen.
  • Persönliche Zuverlässigkeit
    Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen
  • Sachkunde der Stellvertretung
    Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis
    Formlos schriftlich beim zuständigen Ordnungsamt
  • Gaststättenerlaubnis der Inhaberin / des Inhabers
    Eine gültige Gaststättenerlaubnis muss vorliegen oder zeitgleich beantragt sein.
  • Personaldokument der/des Erlaubnisinhaberin/-inhabers und der Stellvertretung
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der Stellvertretung
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der Stellvertretung
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Sachkundenachweis der Stellvertretung
    Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK).

Gebühren

unbefristete Erlaubnis: 17,00 bis 187,50 Euro je Aufwand
befristete Erlaubnis: 17,00 bis 62,50 Euro je Aufwand

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.

Chat

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