Gaststättengewerbe - Stellvertretungserlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Aktuell wird keine offene persönliche Sprechstunde angeboten.
Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Terminvereinbarung per E-Mail:
ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
mit folgenden Angaben:

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  • Ihrem Namen (ggf. Firmenname)
  • Betriebsanschrift
  • Telefonnummer

Nutzen Sie unser Bürger*innen-Telefon für telefonische Beratungen:
Tel: (030) 9029 29000
Montag 09.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 15.00 Uhr

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
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Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Gaststättengewerbe - Stellvertretungserlaubnis beantragen

Sofern Sie Ihr erlaubnisbedüftiges Gaststättengewerbe durch eine Stellvertretung betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Sie wird der Erlaubnisinhaberin bzw. dem Erlaubnisinhaber der Gaststätte für eine bestimmte Person, welche die Stellvertretung ausüben soll, erteilt und kann befristet werden.

Voraussetzungen

  • Gaststättenerlaubnis der Inhaberin / des Inhabers
    Die Gaststätteninhaberin oder der Gaststätteninhaber muss eine gültige Gaststättenerlaubnis haben oder zeitlich beantragen.
  • Persönliche Zuverlässigkeit
    Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen
  • Sachkunde der Stellvertretung
    Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis
    Formlos schriftlich beim zuständigen Ordnungsamt
  • Gaststättenerlaubnis der Inhaberin / des Inhabers
    Eine gültige Gaststättenerlaubnis muss vorliegen oder zeitgleich beantragt sein.
  • Personaldokument der/des Erlaubnisinhaberin/-inhabers und der Stellvertretung
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der Stellvertretung
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der Stellvertretung
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Sachkundenachweis der Stellvertretung
    Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK).

Gebühren

unbefristete Erlaubnis: 17,00 bis 187,50 Euro je Aufwand
befristete Erlaubnis: 17,00 bis 62,50 Euro je Aufwand

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.

Chat

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