327483
99025002005000
122058

Gaststättengewerbe - Erlaubnis beantragen am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf)

Stadtplan Berlin.de
 große Karte

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Terminvereinbarungen für persönliche Vorsprachen per E- Mail möglich!

Eine Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen in der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle findet ab 02.01.2023 ausschließlich per E-Mail statt! Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an zab@charlottenburg-wilmersdorf.de mit Termingrund, Ihrem Namen (ggf. Firmenname), Betriebsanschrift und Telefonnummer. Nach Absprache wird dann durch eine/n Mitarbeiter/in ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart.

Für Gaststätten mit Alkoholausschank vereinbaren Sie bitte Termine mit dem Backoffice über ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.

Weiterhin können ohnehin alle Gewerbemeldungen (Gewerbeanmeldungen,-ummeldungen und –abmeldungen) im Onlineverfahren unter www.berlin.de/ea/emeldung oder mit entsprechendem Formular per Post, Fax und E-Mail eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass nur Anliegen bearbeitet werden können, für die das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf örtlich zuständig ist!

Über das Bürgertelefon unter 030-9029 29000 erreichen Sie das Ordnungsamt täglich von
Mo. und Di. 9.00 - 15.00 Uhr
Do. 10.00 - 15.00 Uhr
(ggf. Anrufbeantworter)!

Tiersprechstunde: Nach Voranmeldung!
tel. Terminvereinbarung von Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407 oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de

Öffnungszeiten

Montag
Bürgertelefon: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Dienstag
Bürgertelefon: 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Mittwoch
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Donnerstag
Bürgertelefon: 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter 030-9029-29000
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)
Freitag
Persönliche Vorsprachen NUR nach Terminvereinbarung per E-Mail (s.o.)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen können nach vorheriger individueller Terminvereinbarung stattfinden.

Hierfür schicken Sie bitte eine E-Mail an zab@charlottenburg-wilmersdorf.de mit Termingrund, Ihrem Namen (ggf. Firmenname), Betriebsanschrift und Telefonnummer. Nach Absprache wird dann durch eine/n Mitarbeiter/in ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart.

Für Gaststätten mit Alkoholausschank vereinbaren Sie bitte Termine mit dem Backoffice über ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de.

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Gaststättengewerbe - Erlaubnis beantragen

Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig:

  • im stehenden Gewerbe (also in einer festen Betriebsstätte) Getränke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen (Speisewirtschaft) zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen
oder
  • im Reisegewerbe (von einer lediglich für die Dauer einer Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte) Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen.
Der Betrieb muss jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich sein.

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis für Ihr Gaststättengewerbe (Gaststättenerlaubnis).

Ausnahmen:
Eine Erlaubnis benötigen Sie nicht, wenn Sie:
  • alkoholfreie Getränke
  • kostenlose Kostproben
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreichen.

Unabhängig von der hier behandelten Gaststättenerlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung.

Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsart (z. B. Schankwirtschaft, Diskothek, Tanzlokal, Imbisswirtschaft) erteilt und gilt nur für die dem Betrieb dienenden Räume. Gegebenenfalls ist außerdem eine Baugenehmigung erforderlich.

Erlaubnispflichtig ist auch jede Erweiterung des Gaststättenbetriebes und jede Änderung der Räume.

Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften ist für jeden Gesellschafter eine eigene Erlaubnis erforderlich. Bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Vereine ist hingegen nur eine einzige Gaststättenerlaubnis erforderlich.

Wenn Sie einen bestehenden erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen wollen, kann Ihnen bis zur Erteilung der endgültigen Gaststättenerlaubnis eine vorläufige Erlaubnis auf Widerruf (in der Regel für 3 Monate) erteilt werden (siehe „Weiterführende Informationen"). Mit dieser Erlaubnis kann der Betrieb auch kurzfristig übernommen werden.

Eine Erlaubnis zur Stellvertretung sollte beantragt werden, wenn Sie die Gaststätte durch einen Stellvertreter führen lassen wollen, der auch verantwortlich gegenüber Behörden und Institutionen auftreten soll. Der Stellvertreter muss die gleichen Kriterien bezüglich persönlicher Zuverlässigkeit und Eignung erfüllen wie Sie selbst.

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit
    Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
  • Sachkunde
    Nachweis der Unterrichtung über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse.
  • Eignung der Räume und der örtlichen Lage
    Die für den Gaststättenbetrieb genutzten Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein. So müssen die Räumlichkeiten beispielsweise die zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Gästen und Beschäftigten aufgestellten Anforderungen der Bauordnung erfüllen. Außerdem dürfen vom Betrieb keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen. Auch Anforderungen an die Barrierefreiheit werden überprüft.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
    Online möglich; oder Sie nutzen das Formular.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
    Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG
    Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK).
  • Kauf-, Miet- oder Pachtvertragvertrag
    Zum Nachweis darüber, dass Sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Betriebsräume besitzen.
  • Grundrisszeichnung
    Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume (möglichst im Maßstab 1:100).
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.

Gebühren

100,00 Euro bis 1.500,00 Euro je nach Aufwand

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

ca. 3 bis 5 Wochen

Hinweise zur Zuständigkeit

Der Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist bei dem Ordnungsamt zu stellen, in dessen Bezirk sich Ihre Betriebsstätte örtlich befindet.