Straßensondernutzung - Herausstellen von Stehtischen vor eigenen Geschäftsräumen

Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Stehtischen (Imbisstischen) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Gaststättenbetrieb, bzw. erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb oder sonstiger Gewerbebetrieb

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)

  • 30,00 Euro: bis 1 Monat
  • 60,00 Euro: bis 6 Monate
  • 102,00 Euro: bis 1 Jahr
  • 204,00 Euro: bis 3 Jahre

Kosten der Sondernutzungserlaubnis (Sondernutzungsgebühr)
  • 25,00 bis 32,50 Euro: monatlich pro m² Tischfläche, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.

Für Sie zuständig

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