Gewerbe - Anmeldung
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbständige Zweigstelle) mit festem Betriebssitz neu eröffnen. Das gilt auch wenn Sie Ihren Betriebssitz aus einem anderen Bundesland nach Berlin verlegen.
Die Pflicht, das Gewerbe anzumelden, haben
- bei Einzel-Gewerben die Gewerbetreibenden,
- bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) die geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand).
Eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich, wenn die Voraussetzungen nach § 6 der Gewerbeordnung vorliegen (siehe "Weiterführende Informationen").
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
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Personalausweis
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
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Handelsregisterauszug
Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein.
In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG, UG) reichen den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung sowie die Zustimmungserklärung(en) der Gesellschafter ein. -
Zustimmungserklärung Gesellschafter
Bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen
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Beiblatt Vertretungsberechtigte
Bei Gewerbeanzeigen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten
Formulare
Gebühren
- 26,00 Euro - je Einzel-Gewerbe, je Gesellschafter einer Personengesellschaft
- 31,00 Euro - juristische Person mit 1 gesetzlichen Vertreter
- 13,00 Euro - jeder weitere Vertreter einer juristischen Person
- 15,00 Euro - Gewerbeanzeige im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Das Ordnungsamt des Bezirks in dem sich der Betriebssitz des Unternehmens befindet.