Straßensondernutzung - Herausstellen von Stehtischen vor eigenen Geschäftsräumen am Standort Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Straßensondernutzung - Herausstellen von Stehtischen vor eigenen Geschäftsräumen
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Stehtischen (Imbisstischen) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Gaststättenbetrieb, bzw. erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb oder sonstiger Gewerbebetrieb
Erforderliche Unterlagen
-
Ausgefülltes Antragsformular
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
-
Erforderliche Angaben
- Nutzungszeitraum
- Anzahl der Stehtische
- Tischfläche (in m²) je Tisch
- Skizze des Austellortes
-
Gewerbeanmeldung
in Kopie
-
ggf. Auszug aus dem Handelsregister
(in Kopie)
Formulare
Gebühren
- 30,00 Euro: bis 1 Monat
- 60,00 Euro: bis 6 Monate
- 102,00 Euro: bis 1 Jahr
- 204,00 Euro: bis 3 Jahre
- 25,00 bis 32,50 Euro: monatlich pro m² Tischfläche, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
Straßen- und Grünflächenamt - Straßenverkehrsbehörde
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
1.1km
S+U Wittenau
- S1
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1.3km
S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
- S25
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1.3km
S Eichborndamm
- S25
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S+U Wittenau
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- U8
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S+U Wittenau
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S+U Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
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U Rathaus Reinickendorf
- Bus
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U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
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- 220
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- 221
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Wittenau Kirche
- 124
- N24
- 221
- 322
- N8
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0.1km
U Rathaus Reinickendorf
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