Straßensondernutzung - Herausstellen von Stehtischen vor eigenen Geschäftsräumen beantragen am Standort Straßen- und Grünflächenamt
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- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Straßen- und Grünflächenamt
- Neue Krugallee 4 , 12435 Berlin
- Straßenverkehrsbehörde
- Tel.: (030) 90297-0
- Fax: (030) 90297-4631
- E-Mail: SGA-SVB@ba-tk.berlin.de
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- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Herausstellen von Stehtischen vor eigenen Geschäftsräumen beantragen
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Stehtischen (Imbisstischen) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Gaststättenbetrieb, bzw. erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb oder sonstiger Gewerbebetrieb
-
Es handelt sich um Stehtische.
Für das Aufstellen von Tischen und Stühlen siehe "Weiterführende Informationen".
Erforderliche Unterlagen
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Antrag zum Herausstellen von Stehtischen
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post. -
Skizze, Zeitraum, Anzahl, Fläche
- Nutzungszeitraum
- Anzahl der Stehtische
- Tischfläche (in m²) je Tisch
- Skizze des Austellortes
- Gewerbeanmeldung (in Kopie)
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister (in Kopie)
Formulare
Gebühren
Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
- 30,00 Euro: bis 1 Monat
- 60,00 Euro: bis 6 Monate
- 102,00 Euro: bis 1 Jahr
- 204,00 Euro: bis 3 Jahre
- 25,00 bis 32,50 Euro: monatlich pro m² Tischfläche, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur in dem Bezirk in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.
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