Straßensondernutzung - Herausstellen von Tischen und Stühlen vor eigenen Geschäftsräumen
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
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Gaststättenbetrieb, bzw. erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb oder sonstiger Gewerbebetrieb
Erforderliche Unterlagen
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Ausgefülltes Antragsformular
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare")
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Erforderliche Angaben
- Nutzungszeitraum
- Nutzungsfläche
- Standort (mit Skizze)
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Gewerbeanmeldung
in Kopie
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ggf. Auszug aus dem Handelsregister
in Kopie
Gebühren
bis 15m²
- 100,00 Euro: für 1 Jahr
- 150,00 Euro: für 2 Jahre
- 200,00 Euro: für 3 Jahre
- 200,00 Euro: für 1 Jahr
- 300,00 Euro: für 2 Jahre
- 400,00 Euro: für 3 Jahre
- 12,50 bis 16,25 Euro: pro m² und Jahr, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
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Bezirksamt Treptow-Köpenick
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