Straßensondernutzung - Herausstellen von Stehtischen vor eigenen Geschäftsräumen am Standort Straßenverkehrsbehörde
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Straßenverkehrsbehörde
- Großbeerenstraße 2-10, Haus 3 , 12107 Berlin
- Tel.: (030) 90277-1520
- Fax: (030) 90277-4731
- E-Mail: sv@ba-ts.berlin.de
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Öffnungszeiten
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09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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Dienstag
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09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
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Forddamm
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Forddamm
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns im Haus 3 im Erdgeschoss im Geschäftszimmer E.18.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Straßensondernutzung - Herausstellen von Stehtischen vor eigenen Geschäftsräumen
Das öffentliche Straßenland hat per Gesetz jedermann zur verkehrlichen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wenn jemand diesen Gemeingebrauch durch eine andere Art der Nutzung, wie das Herausstellen von Stehtischen (Imbisstischen) vor eigenen Geschäftsräumen einschränkt, handelt es sich dabei um eine Sondernutzung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Gaststättenbetrieb, bzw. erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb oder sonstiger Gewerbebetrieb
Erforderliche Unterlagen
-
Ausgefülltes Antragsformular
(unter "Online-Abwicklung" bzw. "Formulare") -
Erforderliche Angaben
- Nutzungszeitraum
- Anzahl der Stehtische
- Tischfläche (in m²) je Tisch
- Skizze des Austellortes
-
Gewerbeanmeldung
in Kopie -
ggf. Auszug aus dem Handelsregister
(in Kopie)
Formulare
Gebühren
Kosten der Ausnahmegenehmigung (Verwaltungsgebühr)
- 30,00 Euro: bis 1 Monat
- 60,00 Euro: bis 6 Monate
- 102,00 Euro: bis 1 Jahr
- 204,00 Euro: bis 3 Jahre
- 25,00 bis 32,50 Euro: monatlich pro m² Tischfläche, ortsabhängig (nach Wertstufe der Straße)
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur bei dem Bezirksamt in Anspruch genommen werden, in dem sich der Betriebssitz befindet.
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