Flurstück - Verschmelzung beantragen

Durch Verschmelzung können mehrere örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster zusammengefasst werden.

Dabei werden funktionslos gewordene Flurstücksgrenzen aufgehoben und die zusammengefassten Teilflächen mit nur noch einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.

Die Vorteile von Verschmelzungen liegen nicht nur in einem übersichtlicher werdenden Nachweis des Eigentums im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, sondern insbesondere in der Ersparnis von Vermessungskosten bei anstehenden oder zukünftigen Grenzvermessungen (wesentlicher Kostenfaktor ist die Länge der zu vermessenden Grenzen), da wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen sind.

Voraussetzungen

  • Benennung der Flurstücke, die miteinander verschmolzen werden sollen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Verschmelzung
    Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Verschmelzung kann in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet werden.

In Einzelfällen kann eine Zustimmung seitens des Grundbuchamtes erforderlich werden, was gegebenenfalls die Bearbeitungsdauer verlängern kann.

Weiterführende Informationen

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