Flurstück - Verschmelzung beantragen am Standort Vermessung Tempelhof-Schöneberg

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Kontakt

  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00 bis 15.00 Uhr
  • Dienstag

      09:00 bis 15.00 Uhr
  • Mittwoch

      09:00 bis 15.00 Uhr
  • Donnerstag

      09:00 bis 15.00 Uhr
  • Freitag

      09:00 bis 14.00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Sowie nach telefonischer Vereinbarung

Nahverkehr

Bus
  • Linien M46 oder 104 Haltestelle Rathaus Schöneberg
Sbahn
  • Linien S1, S41, S42, S46 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 10 Minuten Fußweg) oder S41, S42, S46 Haltestelle S+U Innsbrucker Platz (anschließend U4 oder 7 min Fußweg)
Ubahn
  • Linien U4 Haltestelle U Rathaus Schöneberg oder U7 Haltestelle U Bayerischer Platz (mit 5 Minuten Fußweg)

Nahverkehr

S-Bahn
U-Bahn
Bus

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Postanschrift:
10820 Berlin

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Dienstleistungsbeschreibung

Flurstück - Verschmelzung beantragen

Durch Verschmelzung können mehrere örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster zusammengefasst werden.

Dabei werden funktionslos gewordene Flurstücksgrenzen aufgehoben und die zusammengefassten Teilflächen mit nur noch einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.

Die Vorteile von Verschmelzungen liegen nicht nur in einem übersichtlicher werdenden Nachweis des Eigentums im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, sondern insbesondere in der Ersparnis von Vermessungskosten bei anstehenden oder zukünftigen Grenzvermessungen (wesentlicher Kostenfaktor ist die Länge der zu vermessenden Grenzen), da wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen sind.

Voraussetzungen

  • Benennung der Flurstücke, die miteinander verschmolzen werden sollen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Verschmelzung
    Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Verschmelzung kann in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet werden.

In Einzelfällen kann eine Zustimmung seitens des Grundbuchamtes erforderlich werden, was gegebenenfalls die Bearbeitungsdauer verlängern kann.

Weiterführende Informationen

Chat

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