Flurstück - Verschmelzung beantragen am Standort Vermessung Tempelhof-Schöneberg

Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Vermessung Tempelhof-Schöneberg
- John-F.-Kennedy-Platz 1, 10825 Berlin
-
Postanschrift, Berlin
- Tel.: (030) 90277-6504
- Fax: (030) 90277-7822
- E-Mail: post.vermessung@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Ein ebenerdiger Zugang ist nur über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich.
Öffnungszeiten
-
-
09:00 bis 15.00 Uhr
-
Dienstag
-
09:00 bis 15.00 Uhr
-
Mittwoch
-
09:00 bis 15.00 Uhr
-
Donnerstag
-
09:00 bis 15.00 Uhr
-
Freitag
-
09:00 bis 14.00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Nahverkehr
- Bus
-
- Linien M46 oder 104 Haltestelle Rathaus Schöneberg
- Sbahn
-
- Linien S1, S41, S42, S46 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 10 Minuten Fußweg) oder S41, S42, S46 Haltestelle S+U Innsbrucker Platz (anschließend U4 oder 7 min Fußweg)
- Ubahn
-
- Linien U4 Haltestelle U Rathaus Schöneberg oder U7 Haltestelle U Bayerischer Platz (mit 5 Minuten Fußweg)
- S-Bahn
-
-
0.8km
S Schöneberg
- S41
- S45
- S46
- S42
- S1
-
0.8km
S+U Innsbrucker Platz
- S41
- S45
- S46
- S42
-
0.8km
S Schöneberg
- U-Bahn
-
-
0.3km
U Rathaus Schöneberg
- U4
-
0.4km
U Bayerischer Platz
- U7
- U4
-
0.6km
U Eisenacher Str.
- U7
-
0.7km
S+U Innsbrucker Platz
- U4
-
1km
U Berliner Str.
- U7
- U9
-
0.3km
U Rathaus Schöneberg
- Bus
-
-
0km
Rathaus Schöneberg
- 143
- M43
- M46
- N7X
-
0.4km
Grunewaldstr.
- M46
- N7
-
0.4km
U Bayerischer Platz
- N7
-
0.4km
Berlin, Dominicusstr./Hauptstr.
- 187
- M43
- M48
- M85
- 248
- M46
- N7X
-
0.5km
Heylstr.
- 143
-
0.5km
Albertstr.
- 187
- M43
- M48
- M85
-
0.6km
Kufsteiner Str.
- 143
- M43
- N7X
-
0.6km
Hauptstr./Martin-Luther-Str.
- 187
- 248
- M48
- M85
-
0.7km
U Eisenacher Str.
- N7
-
0.7km
Barbarossastr.
- M46
-
0km
Rathaus Schöneberg
Nahverkehr
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Postanschrift:10820 Berlin
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Flurstück - Verschmelzung beantragen
Durch Verschmelzung können mehrere örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster zusammengefasst werden.
Dabei werden funktionslos gewordene Flurstücksgrenzen aufgehoben und die zusammengefassten Teilflächen mit nur noch einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.
Die Vorteile von Verschmelzungen liegen nicht nur in einem übersichtlicher werdenden Nachweis des Eigentums im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, sondern insbesondere in der Ersparnis von Vermessungskosten bei anstehenden oder zukünftigen Grenzvermessungen (wesentlicher Kostenfaktor ist die Länge der zu vermessenden Grenzen), da wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen sind.
Dabei werden funktionslos gewordene Flurstücksgrenzen aufgehoben und die zusammengefassten Teilflächen mit nur noch einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.
Die Vorteile von Verschmelzungen liegen nicht nur in einem übersichtlicher werdenden Nachweis des Eigentums im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, sondern insbesondere in der Ersparnis von Vermessungskosten bei anstehenden oder zukünftigen Grenzvermessungen (wesentlicher Kostenfaktor ist die Länge der zu vermessenden Grenzen), da wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen sind.
Voraussetzungen
- Benennung der Flurstücke, die miteinander verschmolzen werden sollen
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Verschmelzung
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Verschmelzung kann in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet werden.
In Einzelfällen kann eine Zustimmung seitens des Grundbuchamtes erforderlich werden, was gegebenenfalls die Bearbeitungsdauer verlängern kann.