Flurstück - Verschmelzung beantragen am Standort Vermessung Marzahn-Hellersdorf

Kontakt
- Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
- Vermessung Marzahn-Hellersdorf
- Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
- Tel.: (030) 90293-5301
- Fax: (030) 90293-5355
- E-Mail: vermessung@ba-mh.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
09:00-12:00 Uhr
-
Donnerstag
-
15:00-18:00 Uhr
Nahverkehr
- Sbahn
-
- Springpfuhl: S7, S75
- Tram
-
- Boschpoler Str.: 18, M8
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur bar bezahlt werden. (keine girocard / EC-Kartenzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Flurstück - Verschmelzung beantragen
Durch Verschmelzung können mehrere örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster zusammengefasst werden.
Dabei werden funktionslos gewordene Flurstücksgrenzen aufgehoben und die zusammengefassten Teilflächen mit nur noch einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.
Die Vorteile von Verschmelzungen liegen nicht nur in einem übersichtlicher werdenden Nachweis des Eigentums im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, sondern insbesondere in der Ersparnis von Vermessungskosten bei anstehenden oder zukünftigen Grenzvermessungen (wesentlicher Kostenfaktor ist die Länge der zu vermessenden Grenzen), da wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen sind.
Dabei werden funktionslos gewordene Flurstücksgrenzen aufgehoben und die zusammengefassten Teilflächen mit nur noch einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.
Die Vorteile von Verschmelzungen liegen nicht nur in einem übersichtlicher werdenden Nachweis des Eigentums im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, sondern insbesondere in der Ersparnis von Vermessungskosten bei anstehenden oder zukünftigen Grenzvermessungen (wesentlicher Kostenfaktor ist die Länge der zu vermessenden Grenzen), da wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen sind.
Voraussetzungen
- Benennung der Flurstücke, die miteinander verschmolzen werden sollen
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Verschmelzung
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Verschmelzung kann in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet werden.
In Einzelfällen kann eine Zustimmung seitens des Grundbuchamtes erforderlich werden, was gegebenenfalls die Bearbeitungsdauer verlängern kann.