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Flurstück - Verschmelzung beantragen am Standort Vermessung Treptow-Köpenick

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Öffnungszeiten

Keine Informationen verfügbar.

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bis auf weiteres bietet das Stadtentwicklungsamt keine persönlichen Sprechstunden an.

Telefonischen Sprechzeiten
Der Fachbereich Vermessung ist telefonisch erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ein persönliches Erscheinen im Stadtentwicklungsamt zu vermeiden und uns per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Auch Außendiensttermine werden weiterhin auf das unbedingt erforderliche Ausmaß reduziert.

Alternative Kommunikationswege
Alle Möglichkeiten Dienstgeschäfte telefonisch oder digital zu erledigen sollen genutzt werden. Bitte senden Sie Antragsunterlagen nach Möglichkeit per Post. Bitte beachten Sie, dass das Amt nicht in Gänze besetzt ist, die Belegschaft des Stadtentwicklungsamtes versucht, trotz der widrigen Umstände die maximal mögliche Produktivität zu gewährleisten.

Telefonische Erreichbarkeit
Dienstag: 9 Uhr – 12 Uhr
Donnerstag: 14 Uhr – 18 Uhr

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Flurstück - Verschmelzung beantragen

Durch Verschmelzung können mehrere örtlich und wirtschaftlich zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück im Liegenschaftskataster zusammengefasst werden.

Dabei werden funktionslos gewordene Flurstücksgrenzen aufgehoben und die zusammengefassten Teilflächen mit nur noch einer neuen Flurstücksnummer im Liegenschaftskataster geführt.

Die Vorteile von Verschmelzungen liegen nicht nur in einem übersichtlicher werdenden Nachweis des Eigentums im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, sondern insbesondere in der Ersparnis von Vermessungskosten bei anstehenden oder zukünftigen Grenzvermessungen (wesentlicher Kostenfaktor ist die Länge der zu vermessenden Grenzen), da wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen sind.

Voraussetzungen

  • Benennung der Flurstücke, die miteinander verschmolzen werden sollen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Verschmelzung
    Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Verschmelzung kann in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet werden.

In Einzelfällen kann eine Zustimmung seitens des Grundbuchamtes erforderlich werden, was gegebenenfalls die Bearbeitungsdauer verlängern kann.

Weiterführende Informationen