Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit
Mit einer Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Grundbuchamt wird auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters die örtliche und wirtschaftliche Einheit von Grundstücken bestätigt. Der Zweck dieser Bescheinigung ist es, beim Grundbuchamt die Gebührenfreiheit für Anträge auf Vereinigung mehrerer Grundstücke zu einem Grundstück beziehungsweise für die Zuschreibung eines oder mehrerer Grundstücke zu einem anderen Grundstück als dessen Bestandteil, gegebenenfalls jeweils einschließlich hierzu notwendiger Grundstücksteilungen, in Anspruch nehmen zu können.
Voraussetzungen
-
Keine Voraussetzungen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Grundbuchauszug, Vorlage des Antrags auf Antrag auf Vereinigung beziehungsweise Bestandteilszuschreibung sowie gegebenenfalls Teilung
Formulare
- Der Antrag kann formlos unter Angabe des Grundstücks gestellt werden.
Gebühren
In sonstigen Fällen:
74,50 Euro,
Mehrausfertigungen, jeweils 7,45 Euro
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) § 1
- Vermessungsgebührenordnung (VermGebO)
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
- Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG), Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zu § 3 Absatz 2, Nr. 14160 Nr. 3
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Zuständige Behörden
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Bezirksamt Neukölln
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick