Grundstück - Flurstücksverschmelzung beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Stadtentwicklungsamt - Vermessung
- Kirchstr. 1/3 , 14163 Berlin
- Tel.: (030) 90299-7747
- Fax: (030) 90299-6111
- E-Mail: vermessung@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Den Fachbereich Vermessung und Kataster finden Sie im Rathaus Zehlendorf (Kirchstraße 1/3, 14163
Berlin) im Bauteil E, im 4. und 5. Obergeschoss
Benutzen Sie gerne den Eingang Kirchstraße 3; der barrierefreie Eingang befindet sich dort auf der rechten Seite
Den Besuchern, die mit ihren eigenen Pkw’s vor Ort sind, steht hinter dem Rathaus (Einfahrt über die Martin-Buber-Straße) ein gebührenpflichtiger Parkplatz zur Verfügung, dessen Benutzung in den ersten 30 Minuten kostenlos ist
Öffnungszeiten
-
-
9.00-12.00 Uhr (Sprechzeit persönlich vor Ort)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do und Fr nach telefonischer Terminvereinbarung
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11
- S-Bahn
-
- S Zehlendorf: S1
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Rathaus Zehlendorf, Bauteil EZahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Grundstück - Flurstücksverschmelzung beantragen
Die Vorteile von Verschmelzungen liegen nicht nur in einem übersichtlicher werdenden Nachweis des Eigentums im Grundbuch und im Liegenschaftskataster, sondern insbesondere in der Ersparnis von Vermessungskosten bei anstehenden oder zukünftigen Grenzvermessungen (wesentlicher Kostenfaktor ist die Länge der zu vermessenden Grenzen), da wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen sind.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie einen Antrag auf Verschmelzung von Flurstücken. Das können Sie online erledigen oder schriftlich per Post.
2. Das zuständige Vermessungsamt prüft die Voraussetzungen für die Antragstellung.
3. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt durch das Vermessungsamt eine Verschmelzung der Flurstücke.
4. Im Anschluss erhalten Sie schriftlich einen Bescheid über die Flurstücksverschmelzung.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Eigentümer/in und deren Bevollmächtigte
- Die zu vereinigenden Grundstücke bilden örtlich und wirtschaftlich eine Einheit
-
Die Flurstücke sind im Grundbuch unter einer laufenden Nummer gebucht (Grundbuchgrundstück)
Sollten die Flurstücke im Grundbuch noch nicht unter einer laufenden Nummer gebucht sein, kann die Verschmelzung der Flurstücke im Liegenschaftskataster gemeinsam mit der entsprechenden Vereinigung im Grundbuch beantragt werden. - Die Flurstücke sind in Abteilung III des Grundbuchs nicht belastet oder gleichmäßig belastet. Gegebenenfalls ist eine Bestandteilszuschreibung (§ 890 Abs. 2 BGB) zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Flurstücksverschmelzung
Online möglich oder Sie stellen einen formlosen schriftlichen Antrag per Post.
- Für die Online-Antragstellung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. Die Datei darf in den zulässigen Dateiformaten JPG, JPEG, PNG und PDF hochgeladen werden.
- Benennung der Flurstücke, die miteinander verschmolzen werden sollen
- Bei Vertretung: beglaubigte Vollmacht
- Bei Wohnungseigentümergemeinschaften: Berechtigungsnachweis
-
Bei juristischen Personen: Nachweise
Nachweise sind zum Beispiel:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeschein,
- Anmeldung beim Finanzamt,
- Vereinsregisterauszug
- oder Nachweis der Registrierung bei einer Kammer
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- ca. 2 Wochen
- In Einzelfällen kann eine Zustimmung seitens des Grundbuchamtes erforderlich werden, was gegebenenfalls die Bearbeitungsdauer verlängern kann.