Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt im Bundesgebiet

Nach Abschluss einer Ausbildung, Berufsanerkennung oder Forschungstätigkeit im Bundesgebiet wird für die Suche nach einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigungsverhältnis oder selbstständige Tätigkeit) auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis erteilt .

Die Aufenthaltserlaubnis ist für diese Fälle vorgesehen:
  • nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b oder § 16c Aufenthaltsgesetz,
  • nach Abschluss der Forschungstätigkeit mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f Aufenthaltsgesetz,
  • nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16a Aufenthaltsgesetz,
  • nach Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16d Aufenthaltsgesetz sowie
  • nach erfolgreichem Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf im Gesundheits- und Pflegewesen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 18 Monate erteilt und berechtigt zur Aufnahme jeder Erwerbstätigkeit.

Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mehr als 18 Monate zur weiteren Arbeitsplatzsuche ist ausgeschlossen. Ein neuer Aufenthaltstitel kann nur für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt werden.

Voraussetzungen

  • Erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung, Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation oder Abschluss einer Forschungstätigkeit im Bundesgebiet
  • Lebensunterhalt ist gesichert
  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Persönliche Vorsprache mit Termin ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Ihr aktueller Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt
  • Wenn Sie in Deutschland studiert haben: Studienabschluss
    Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums
  • Wenn Ihre Forschungstätigkeit in Deutschland abgeschlossen ist: Unterlagen über die beendete Beschäftigung
  • Wenn Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben: Ausbildungszeugnis
  • Nach einem Aufenthalt in Deutschland zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufs-Qualifikation
    • Bescheid der zuständigen Stelle über die erfolgreiche Anerkennung oder
    • Berufsausübungserlaubnis oder
    • Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Wenn Sie in Deutschland eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf im Gesundheits– und Pflegewesen erfolgreich abgeschlossen haben: Ausbildungszeugnis / Ausbildungszertifikat
  • Krankenversicherung
    Eine Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Bitte beachten Sie unser Merkblatt zur Krankenversicherung (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
    zum Beispiel Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte, Stipendium
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
    Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen"

Gebühren

  • 100,00 Euro
Türkische Staatsangehörige:
  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache mit Termin 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann nur (mit Termin) beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.

Für Sie zuständig

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