Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind beantragen

+++The English translation will be available as soon as possible.
In the meantime, please refer to the information in the German version.+++

Einem ausländischen Kind kann nach seiner Geburt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt.

Abhängig von den Aufenthaltstiteln der Elternteile sind dafür entweder die Bürgerämter oder das Landesamt für Einwanderung (LEA) zuständig.

Verfahrensablauf
1. Prüfen Sie zuerst, ob die Bürgerämter oder das LEA für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zuständig sind.
  • Lesen Sie dazu die Informationen im Abschnitt „Voraussetzungen“.
  • Sie können auch den Quick-Check (im Online-Dienst) dafür nutzen.
2.a. Wenn die Aufenthaltserlaubnis durch ein Bürgeramt erteilt werden kann:
  • Buchen Sie einen Termin in einem Berliner Bürgeramt.
  • Bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Das Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt werden oder vorab in einem der Fotostudios / Drogeriemärkten, die es auf einem gesicherten elektronischen Weg an Behörden übermitteln können.
oder

2.b. Wenn die Aufenthaltserlaubnis nur durch das LEA erteilt werden kann:
  • Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“.
  • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen.
  • Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie von der Gebührenzahlung befreit sind.
  • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass der Aufenthalt Ihres Kindes erlaubt ist. Bitte speichern Sie sich das PDF deshalb unbedingt ab und drucken es auch nach Möglichkeit aus.
  • Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie vom LEA einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Birth in Germany
    The child must have been born in the Federal territory and registered in Berlin together with the parents or the parent with rights of custody.
  • Ex officio - Issuance at a Citizens Registration Office (Bürgeramt)
    Die Aufenthaltserlaubnis für das Kind kann von jedem Berliner Bürgeramt erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Beide Elternteile (bei gemeinsamem Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
    • Die Aufenthaltstitel der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils wurden zuletzt in Berlin erteilt und sind noch länger als 6 Monate gültig.
  • On application - Issuance at the Berlin Immigration Office
    Eine der oben genannten Voraussetzungen für die Ausstellung beim Bürgeramt liegt nicht vor? Dann muss die Aufenthaltserlaubnis für das Kind beim LEA beantragt werden. Nutzen Sie dafür bitte den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“ (siehe unter „Jetzt online erledigen“).
  • Personal appearance of a parent with custody by appointment
    Das Kind muss nur dann mitkommen, wenn das digitale Passfoto erst bei Vorsprache im Bürgeramt oder LEA aufgenommen wird (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen“).
  • Wenn Sie den Antrag online beim LEA stellen müssen: Aktuelle E-Mail-Adresse
    Das LEA wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
  • For the online application: Consent to the electronic payment process
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • PayPal

Documents required

  • Antrag Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind
    • Wenn die Bürgerämter zuständig sind, können Sie den Antrag nur vor Ort stellen.
    • Wenn das LEA zuständig ist, können Sie den Antrag nur online stellen.
  • Child's passport
    The child must either have his or her own valid passport or be registered in a parent's valid passport.
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto
    • Seit dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden digital erstellt werden oder in Fotostudios/Drogeriemärkten, die es auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörden übermitteln können.
    • Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“).
    • Bitte beachten Sie vor Ihrem Termin im Bürgeramt die Hinweise zum Passfoto in der Standortbeschreibung.
  • Birth certificate
  • Sorgerechtsnachweis
  • Passports and residence permits of the parents
  • Wenn Sie den Antrag online beim LEA stellen: unterschriebene Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
    Nicht erforderlich, wenn nur ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist
  • In the case of an application being filed by an authorised representative: power of attorney stating the subject matter of the procedure

Fees

  • 50,00 Euro
  • 27,60 Euro: für ein Kind mit türkischer Staatsangehörigkeit.
  • Keine: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • 6,00 Euro zusätzlich: für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort

Average time to process request

Nach der Vorsprache mit Termin dauert es mindestens 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

Notes on responsibility

Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
  • Die Aufenthaltstitel der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils wurden in Berlin erteilt und sind noch länger als 6 Monate gültig.
In allen anderen Fällen: Online-Antrag beim Landesamt für Einwanderung (LEA).

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