Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind beantragen at the location Bürgeramt Rathaus Spandau

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Opening hours

  • Monday

      07:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      12:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Tuesday

      07:30-12:00 Uhr (nur mit Termin)
      12:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Wednesday

      09:30-13:15 Uhr (nur mit Termin)
      14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Thursday

      09:30-13:15 Uhr (nur mit Termin)
      14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Friday

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Information for customers with an appointment

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.

Die Ausgabe fertig gestellter Dokumente erfolgt mittels Vergabe einer Aufrufnummer am Informationstresen. Mitzubringen sind noch im Besitz befindlichen Dokumente.

Public transportation

Additional information

Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote

Die Bürgerämter Rathaus Spandau, Wasserstadt und Staaken Center bieten ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.

Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.

Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.

Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Termine können wie gewohnt über das Service-Portal Berlin gebucht werden.

Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im Service-Portal.

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte

Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.

  • An diesem Standort können Sie zusätzlich mit Kreditkarte zahlen.

  • An diesem Standort haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr Ihr Passfoto durch einen Mitarbeitenden mit einem mobilen Fotoaufnahmegerät vor Ort fotografieren zu lassen.
Hinweis für die Aufnahme von Passfotos bei Säuglingen und Kleinkindern:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Mitarbeitenden des Bürgeramtes keine ausgebildeten Fotografen und Fotografinnen sind.
Sofern es nicht innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, Ihr Kleinkind zu fotografieren, muss aus Zeit- und Termingründen an zertifizierte Fotostudios verwiesen werden.

Payment options

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Service description

Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind beantragen

+++The English translation will be available as soon as possible.
In the meantime, please refer to the information in the German version.+++

Einem ausländischen Kind kann nach seiner Geburt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt.

Abhängig von den Aufenthaltstiteln der Elternteile sind dafür entweder die Bürgerämter oder das Landesamt für Einwanderung (LEA) zuständig.

Verfahrensablauf
1. Prüfen Sie zuerst, ob die Bürgerämter oder das LEA für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zuständig sind.
  • Lesen Sie dazu die Informationen im Abschnitt „Voraussetzungen“.
  • Sie können auch den Quick-Check (im Online-Dienst) dafür nutzen.
2.a. Wenn die Aufenthaltserlaubnis durch ein Bürgeramt erteilt werden kann:
  • Buchen Sie einen Termin in einem Berliner Bürgeramt.
  • Bringen Sie zum Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Das Passfoto kann entweder vor Ort kostenpflichtig erstellt werden oder vorab in einem der Fotostudios / Drogeriemärkten, die es auf einem gesicherten elektronischen Weg an Behörden übermitteln können.
oder

2.b. Wenn die Aufenthaltserlaubnis nur durch das LEA erteilt werden kann:
  • Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“.
  • Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen.
  • Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie von der Gebührenzahlung befreit sind.
  • Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass der Aufenthalt Ihres Kindes erlaubt ist. Bitte speichern Sie sich das PDF deshalb unbedingt ab und drucken es auch nach Möglichkeit aus.
  • Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie vom LEA einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.

You can also access this service online

Online processing

Prerequisites

  • Birth in Germany
    The child must have been born in the Federal territory and registered in Berlin together with the parents or the parent with rights of custody.
  • Ex officio - Issuance at a Citizens Registration Office (Bürgeramt)
    Die Aufenthaltserlaubnis für das Kind kann von jedem Berliner Bürgeramt erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Beide Elternteile (bei gemeinsamem Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
    • Die Aufenthaltstitel der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils wurden zuletzt in Berlin erteilt und sind noch länger als 6 Monate gültig.
  • On application - Issuance at the Berlin Immigration Office
    Eine der oben genannten Voraussetzungen für die Ausstellung beim Bürgeramt liegt nicht vor? Dann muss die Aufenthaltserlaubnis für das Kind beim LEA beantragt werden. Nutzen Sie dafür bitte den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“ (siehe unter „Jetzt online erledigen“).
  • Personal appearance of a parent with custody by appointment
    Das Kind muss nur dann mitkommen, wenn das digitale Passfoto erst bei Vorsprache im Bürgeramt oder LEA aufgenommen wird (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen“).
  • Wenn Sie den Antrag online beim LEA stellen müssen: Aktuelle E-Mail-Adresse
    Das LEA wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner.
  • For the online application: Consent to the electronic payment process
    Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • PayPal

Documents required

  • Antrag Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes Kind
    • Wenn die Bürgerämter zuständig sind, können Sie den Antrag nur vor Ort stellen.
    • Wenn das LEA zuständig ist, können Sie den Antrag nur online stellen.
  • Child's passport
    The child must either have his or her own valid passport or be registered in a parent's valid passport.
  • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto
    • Seit dem 01.05.2025 dürfen biometrische Passfotos grundsätzlich nur noch direkt in den Behörden digital erstellt werden oder in Fotostudios/Drogeriemärkten, die es auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörden übermitteln können.
    • Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website des Landesamtes für Einwanderung (siehe unter „Weiterführende Informationen“).
    • Bitte beachten Sie vor Ihrem Termin im Bürgeramt die Hinweise zum Passfoto in der Standortbeschreibung.
  • Birth certificate
  • Sorgerechtsnachweis
  • Passports and residence permits of the parents
  • Wenn Sie den Antrag online beim LEA stellen: unterschriebene Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
    Nicht erforderlich, wenn nur ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist
  • In the case of an application being filed by an authorised representative: power of attorney stating the subject matter of the procedure

Fees

  • 50,00 Euro
  • 27,60 Euro: für ein Kind mit türkischer Staatsangehörigkeit.
  • Keine: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • 6,00 Euro zusätzlich: für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort

Average time to process request

Nach der Vorsprache mit Termin dauert es mindestens 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.

Notes on responsibility

Die Dienstleistung kann grundsätzlich bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte-EU, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU).
  • Die Aufenthaltstitel der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils wurden in Berlin erteilt und sind noch länger als 6 Monate gültig.
In allen anderen Fällen: Online-Antrag beim Landesamt für Einwanderung (LEA).