Beurkundung der Anerkennung einer Mutterschaft vor oder nach der Geburt eines Kindes im In- oder Ausland
Gebühren
Im Standesamt beträgt die Gebühr für die Beurkundung einer Mutterschaftsanerkennung oder der Zustimmungserklärung hierzu gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebG) 40,00 Euro. Im Jugendamt werden keine Gebühren erhoben.
Bei Notaren und Amtsgerichten werden Gebühren erhoben.
Zuständige Behörden
Zuständigkeiten in Berlin:
- Jugend- und Standesämter:
Bei der Beurkundung der Mutterschaftsanerkennung gilt bei Jugendämtern das Wohnortprinzip, in den Standesämtern können Mutterschaftsanerkennungen in der Regel unabhängig vom Wohnort beurkundet werden.
Haben sich die Eltern vor der Geburt des Kindes niemals oder nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten, ist es sinnvoll, die Mutterschaftsanerkennung in dem Standesamt beurkunden zu lassen, das auch die Geburt des Kindes beurkundet hat.
Nähere Informationen zur Zuständigkeit erhalten Sie bei vorgenannten Ämtern oder auf den jeweiligen Internetseiten.
- Amtsgerichte (zuständig nach Amtsgerichtsbezirk) und
- Notare
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick