318992
99133002026000
Mutterschaftsanerkennung
Beurkundung der Anerkennung einer Mutterschaft vor oder nach der Geburt eines Kindes im In- oder Ausland
Voraussetzungen
-
Voraussetzungen
Ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils sieht die Mutterschaftsanerkennung vor.
Kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
-
eigene Geburtsurkunde
Bei Abweichung des Namens, entsprechende Nachweise (z.B. Heiratsurkunde)
Gebühren
Im Standesamt beträgt die Gebühr für die Beurkundung einer Mutterschaftsanerkennung oder der Zustimmungserklärung hierzu gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebG) 40,00 Euro. Im Jugendamt werden keine Gebühren erhoben.
Bei Notaren und Amtsgerichten werden Gebühren erhoben.
Bei Notaren und Amtsgerichten werden Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Zuständigkeiten in Berlin:
- Jugend- und Standesämter:
Haben sich die Eltern vor der Geburt des Kindes niemals oder nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten, ist es sinnvoll, die Mutterschaftsanerkennung in dem Standesamt beurkunden zu lassen, das auch die Geburt des Kindes beurkundet hat.
Nähere Informationen zur Zuständigkeit erhalten Sie bei vorgenannten Ämtern oder auf den jeweiligen Internetseiten.
- Amtsgerichte (zuständig nach Amtsgerichtsbezirk) und
- Notare