Mutterschaftsanerkennung am Standort Standesamt Pankow

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden gelten bis auf Weiteres folgende Einschränkungen:
Die Sprechzeiten des Standesamtes entfallen.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Eheschließungen finden weiterhin, jedoch nur im notwendigen Maße, statt und werden allerdings auf ein Minimum von maximal 3 Personen (Brautpaar, ggf. Dolmetscher) reduziert.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen grundsätzlich den Postweg. Anträge und Unterlagen können im Rathaus Pankow beim Pförtnerdienst (Information des Bürgeramtes im EG) abgegeben werden bzw. in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Die Bearbeitung erfolgt möglichst schriftlich.
Gegebenenfalls zur Bearbeitung erforderliche Rücksprachen, z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen, erfolgen ausschließlich telefonisch, per E-Mail oder per Post.
Wir bitten um Ihr Verständnis,
Ihr Standesamt Pankow von Berlin
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Mutterschaftsanerkennung
Beurkundung der Anerkennung einer Mutterschaft vor oder nach der Geburt eines Kindes im In- oder Ausland
Voraussetzungen
-
Voraussetzungen
Ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils sieht die Mutterschaftsanerkennung vor.
Kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
-
eigene Geburtsurkunde
Bei Abweichung des Namens, entsprechende Nachweise (z.B. Heiratsurkunde)
Gebühren
Bei Notaren und Amtsgerichten werden Gebühren erhoben.
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständigkeiten in Berlin:
- Jugend- und Standesämter:
Haben sich die Eltern vor der Geburt des Kindes niemals oder nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten, ist es sinnvoll, die Mutterschaftsanerkennung in dem Standesamt beurkunden zu lassen, das auch die Geburt des Kindes beurkundet hat.
Nähere Informationen zur Zuständigkeit erhalten Sie bei vorgenannten Ämtern oder auf den jeweiligen Internetseiten.
- Amtsgerichte (zuständig nach Amtsgerichtsbezirk) und
- Notare
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Standesamt Pankow
Erläuterung der Symbole
Zugang über den Eingang Neue Schönholzer Str. 35.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.7km
S+U Pankow
- S2
- S8
- S85
-
0.8km
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S26
- S2
-
1.5km
S Schönholz
- S1
- S25
- S26
- S2
-
0.7km
S+U Pankow
- U-Bahn
-
-
0.7km
S+U Pankow
- U2
-
1.3km
U Vinetastr.
- U2
-
0.7km
S+U Pankow
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- 155
- 250
- 255
-
0.2km
Berlin, Wilhelm-Kuhr-Str.
- 155
- 250
- 255
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- 155
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- Tram
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- M1
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- M1
-
0.6km
Berlin, Pankow Kirche
- M1
- 50
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow