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Mutterschaftsanerkennung am Standort Jugendamt Fachdienst 2 - Kindschaftsrecht / Beurkundungen
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Öffnungszeiten
Montag
geschlossen
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
14.00 - 18:00 Uhr
Freitag
geschlossen
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bis 31.03.2021 nur mit Termin
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Mutterschaftsanerkennung
Beurkundung der Anerkennung einer Mutterschaft vor oder nach der Geburt eines Kindes im In- oder Ausland
Voraussetzungen
-
Voraussetzungen
Ausländische Staatsangehörigkeit eines Elternteils sieht die Mutterschaftsanerkennung vor.
Kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
-
eigene Geburtsurkunde
Bei Abweichung des Namens, entsprechende Nachweise (z.B. Heiratsurkunde)
Gebühren
Im Standesamt beträgt die Gebühr für die Beurkundung einer Mutterschaftsanerkennung oder der Zustimmungserklärung hierzu gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebG) 40,00 Euro. Im Jugendamt werden keine Gebühren erhoben.
Bei Notaren und Amtsgerichten werden Gebühren erhoben.
Bei Notaren und Amtsgerichten werden Gebühren erhoben.
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständigkeiten in Berlin:
- Jugend- und Standesämter:
Haben sich die Eltern vor der Geburt des Kindes niemals oder nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten, ist es sinnvoll, die Mutterschaftsanerkennung in dem Standesamt beurkunden zu lassen, das auch die Geburt des Kindes beurkundet hat.
Nähere Informationen zur Zuständigkeit erhalten Sie bei vorgenannten Ämtern oder auf den jeweiligen Internetseiten.
- Amtsgerichte (zuständig nach Amtsgerichtsbezirk) und
- Notare
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Jugendamt Fachdienst 2 - Kindschaftsrecht / Beurkundungen